400€ Minijob ---> Lohnfortzahlung bei Krankheit?! (hier --> Rewe Group)
Hallo! Ich hätte gerne mal gewußt, ob mir als 400,-€ Kraft bei Krankheit eine Lohnfortzahlung sowie allgemein Urlaubsgeld zusteht? Habt vielen Dank!
2 Antworten
Ja, tut es. Auch geringfügig Beschäftigten steht eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bzw. bezahlter Urlaub zu (nach Bundesurlaubsgesetz)
Wenn du z.b. einen festen Arbeitsplan für diesen Monat hast und davon 1 Woche krankgeschrieben bist und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichst, muss dir dein Arbeitgeber das zahlen.
Falls du z.B. neben einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle noch einen 400- Euro-Job hast, wird sogar das Arbeitsamt dir die 400-Stelle auf das Arbeitslosengel anrechnen, Voraussetzung ist aber glaube ich eine mindestens 12-monatige Beschäftigung auf der Basis.
In der Praxis wird das häufig aber nicht so gehandhabt. Viele Arbeitgeber gehen recht flexibel mit 400-Euro-Kräften um. Bei mir z.b. kann ich mir Arbeitstage und -zeiten flexibel legen, dafür erwartet man aber insgeheim, dass man keinen Krankenschein einreicht.
nein bei einem 400 euro-job bekommst du nichts da sind nicht mal sozialabgaben fällig sozialabgaben sind erst ab 401 euro fällig und das wollen die meisten unternehmer nicht wären ja auch schön blöd wegen 1 euro sozialabgaben zu zahlen bei krankheit bekommst du nicht mal lohnfortzahlung
erfolg 61. Das ist nicht war. Auch 400€ Kräften steht Lohnfortzahlung zu. Ich weiß das ganz genau, weil mein Arbeitgeber bei dem ich letztes Jahr gearbeitet habe auch dachte das er das nicht bräuchte. Er zahlte für 4 Wochen Kur keine Lohnfortzahlung , ich habe ihn verklagt und vor Gericht recht bekommen. Das wurde für ihn teurer. Zumal ich bei der Knappschaft Bahn See offiziell angemeldet war und er einen Großteil der Lohnfortzahlung zurückbekommen hätte.
Auch wenn es heute noch häufig so gehandhabt wird, stimmt das per Gesetz aber nicht. Entgeltfortzahlung im Krankheitsgeld sowie der Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetzt stehen auch 400-Euro-Kräften zu. Da gibts vor Gericht auch kein Wenn und Aber.
Auch das mit den Sozialabgaben ist so nicht richtig. Auch wenn der Arbeitnehmer Brutto für Netto bekommt, heißt es für den Arbeitgeber aber seit 2006, dass dieser Pauschalabgaben an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft entrichten muss (15 % Rentenvers., 13 % krankenvers., 2% Pauschalsteuer (Solizuschlag, Kirchensteuer)
Ausgenommen der Arbeitnehmer gibt seine Lohnsteuerkarte ab... dann wirds für den Arbeitgeber günstiger, aber Abgaben sind dennoch fällig.