Zahle ich zuviel für meinen Steuerberater?
Ich habe eine kleine Firma (Hauptsächlich Elektronikreparaturen). Die Buchhaltung umfasst monatlich ca. einen halben Ordner an Belegen. Die Belege sind vorsortiert, also chronologisch hinter den entsprechenden Auszügen sortiert. Dazu kommt die Lohnbuchhaltung für einen Minijob. Da nebenbei auch ein kleiner Autohandel mit dabei ist (ca. 20 Fahrzeuge im Jahr) ist der Gegenstandswert bei ca. 450 TE p.a.
Mein Steuerberater berechnet monatlich 435.- Euro, der Löwenanteil davon für "Buchführung einschließlich des Kontierens der Belege". Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Vorbereiten der Steuererklärung gehen natürlich noch extra.
Ein befreundeter KFZ-Händler zahlt ca. 400.- pM. hat aber ca. 4 Mio Umsatz p.a.
Das passt doch vom Verhältnis hinten und vorne nicht :-(
Welche Kosten wäre hier angemessen? Die 435.- sind angeblich ein Sonderpreis. HaHa.
5 Antworten
Es wäre interessant zu wissen, welche Zehntel er für die einzelnen Leistungen abrechnet.
Für die laufende Buchführung mit Kontierung/Umsatzsteuervoranmeldung bei 450.000 € Umsatz + 1 Minijobber ergibt das bei 10/10 in der Buchführung ca. 450 € inkl. USt.
Bei 4 Mio Umsatz wären das vergeichshalber bei 10/10-Ansetzung 3.000 € im Monat...
Ich halte das ggf. für zuviel - es kommt darauf an, wieviele Zehntel der Steuerberater ansetzt - für eine einfache Buchhaltung mit monatlich üblichen Umsätzen, die ohne größeren Aufwand, Rechtsprüfung oder Nachfragen gebucht werden können, halte ich 10/10 für zu viel.
3 - 5 Zehntel wären m. E. angemessen; 150 € bis 250 € (max. 300 €) wäre so mein Richtwert.
Ggf. rechnet er auch andere steuerliche Auskünfte oder Leistungen in die laufenden Monatsrechnungen hier über die 10tel mit ein ohne das sie gesondert in Rechnung gestellt werden (Mandanten rufen ja immer wieder zu Fragen zu allen möglichen Dingen an)...
Der Steuerberater sollte daher einmal gebeten werden, die Rechnungshöhe zu erläutern - bei dem Konkurrenzkampf, der bei der Vielzahl von Steuerberatern herrscht, dürfte sicherlich auch ein preiswerterer Steuerberater zu finden sein, der nicht unebedingt auch schlechter sein muß - die Qualität hat nicht unbedingt etwas mit der Honorarhöhe zu tun.
Auf jeden Fall: ein "Schnäppchen" ist das nicht....
Das ist absolut im Rahmen. Die Buchhaltung / Kontierung ist für den StB allerdings auch ein Goldesel, denn die dafür abgerechneten Stundensätze stehen in keinem reellen Verhältnis dazu, was seine angestellte Steuerfachkraft monatlich als Lohn bekommt. Es ist daher stets ratsam, die Buchführung selber zu eledigen (respektive erledigen zu lassen durch Dritte), und dem StB nur per DATEV Export monatlich zuzusenden. Bei dem gegebenen Gegenstandswert sollten die sonstigen Kosten etwa bei € 1000.--/ p.a. liegen. Nebeneffekt: Macht man die Buchführung selbst, kann man auch die USt-VA selber senden.
Ein befreundeter KFZ-Händler zahlt ca. 400.- pM. hat aber ca. 4 Mio Umsatz p.a
Das passt. Wenn der nur den Handel abrechnet, sind das weitaus weniger Buchungen pro Monat bei weitaus höherem Umsatz.
Nachtrag:
Wenn ich lese:
"Die Buchhaltung umfasst monatlich ca. einen halben Ordner an Belegen."
dann frage ich mich allerdings schon, was das für immense Belegmengen sind. Ein halber Leitzordner DIN A4 für einen Monat? Das müssen ja buchstäblich ein paar Tausend Einzelbelege über´s Jahr sein. Kein Wunder, dass die BuHa hier teuer wird. Da dürfte sich der Angebotsvergleich eines freien Buchhalters sicher lohnen (die rechnen i.d.R. die Stunden so ab € 25.-- netto ab). Wenn der StB das mit 7/10 veranschlagt, kommt bei der Zahl an Belegen natürlich eine Riesensumme raus.
Es gibt eine Gebührenordnung für Steuerberater, aber mit gewissen Spielräumen. Es steht Dir frei, zu wechseln. Erkundige Dich halt mal, ob es andere Steuerberater für weniger Geld machen .
Kommt mir reichlich happig vor. Über 5000 Euro im Jahr für den StB - das lohnt sich m.E. nur, wenn man sehr komplizierte Einkommensverhältnisse wie Auslandseinkünfte, Bauherrenmodelle, Abschreibungsmodelle oder abenteuerliche Firmenkonstruktionen wie irgendwas GmbH & Co KG steuerlich zu melden hat.
Wenn Dein Einzelunternehmer-Umsatz weniger als 600.000 und der Gewerbegewinn weniger als 60.000 beträgt, bist Du nicht zur Bilanzierung verpflichtet, sondern kannst eine simple Einnahme-Überschußrechnung machen.
Die ist so simpel, daß die jeder ohne buchhalterische Ausbildung machen kann. Im Prinzip kannst Du Dir die EÜR auf einem Blatt Paper mit der Hand ausrechnen und dann in Elster übertragen. Kostet nix.
Aber, wie oben gesagt: die EÜR ist nur innerhalb der genannten Schallgrenzen 600.000/60.000 Euro p.a. zulässig.
Kommt mir reichlich happig vor.
Nein. Die Abrechnung gewerblicher Einkünfte ist überproportional teuer, verglichen mit der persönlichen EStE. Sie ist ja auch weitaus umfänglicher.
Über 5000 Euro im Jahr für den StB
Nur mal so als Beispiel: Ich buche eine & CO KG, und habe immer schon selbst kontiert. Und selbst dann lagen die jährlichen Kosten des StB schon bei über € 3500.--/p.a..
- das lohnt sich m.E. nur,
Ob es sich lohnt, hängt zuvorderst von den Einkünften ab.
wenn man sehr komplizierte Einkommensverhältnisse
? Wir reden hier nicht über eine EStE.
wie Auslandseinkünfte,
Macht jedes BuHa-Programm - vorausgesetzt, man kann kontieren.
Bauherrenmodelle, Abschreibungsmodelle oder abenteuerliche Firmenkonstruktionen
Aha.
wie irgendwas GmbH & Co KG steuerlich zu melden hat.
Eine & Co KG ist nun gerade nicht abenteuerlich. Der Vollhafter vielleicht, aber ansonsten?
Niemand kennt seinen Zeitaufwand für diese Arbeiten....