25 Jahre alte Küche in Mietwohnung, bei Austausch durch Abnutzung, Mieterhöhung?
Fakten: Wohnung seit 3 Jahren angemietet Die vorhandene Küche ist Vertragsbestandteil des Mietvertrages. Küche ist laut Küchenbauer von 1992, also 25 Jahre, Eichenfurnier in weiß. In 2016 hat der Küchenbauer dem Vermieter bereits mitgeteilt, dass er diese nur noch "notdürftig" Flicken kann. Türen sind bereits mit Montagekleber an den Halterungen fixiert, Schubladenschienen kaputt und liegen auf den darunterziehenden Türen ( lassen sich nur mit Mühe öffnen), die Oberflächenbeschichtung löst sich auf, Backofentür schließt nicht mehr (steht ca 1 cm offen). Wenn nun nach 25 Jahren eine neue eingebaut wird, ist es dann rechtmäßig eine Mieterhöhung zu verlangen?
3 Antworten
Wenn Dir jetzt die alte Küche ersetzt wird,dann wird sie wahrscheinlich viel moderner sein als die alte.Da wird der Vermieter mit Recht eine Mieterhöhung verlangen können.Das heißt aber nicht.daß die gesamten Kosten umgelegt werden dürfen,also nur ein Teil der die Verbesserungen betrifft.Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Mieterverein.
Ich meine das so.Es können ja zusätzliche Dinge in der neuen Küche drinn sein die vorher nicht enthalten waren oder der Mieter besondere Geräte wünscht.Der Vermieter wird ja immer nur den Standart bezahlen.Man sollte sich dazu eben beraten lassen.
Ok, verstanden. Küche hat jedoch Geschirrspüler, Einbaukühlschrank, Einbauofen inkl Ceran. Dann dürfte ich ja keine Befürchtungen haben :-)
Nein, wurde diese Küche vom Vermieter gestellt, so fällt sie jetzt unter "Instandhaltung" aber sicherlich nicht unter wohnwertsteigernde Modernisierung. Also darf dann keine Mieterhöhung aus diesem Grund erfolgen. Was ihn aber vermutlich nicht davon abhalten wird eine, nach 3 Jahren Mietdauer ohne weiteres mögliche, Mieterhöhung einzufordern.
Mal am Rande bemerkt ein Vermieter hat hat schon in der Miete einen gewissen Wert für eine solche Küche kalkuliert - gehe einmal von ca. 30 Euro pro Monat kalkuliert und dann rechne dies einmal auf 25 Jahre hoch und in Mietwohnungen sind i.d.R. nicht unbedingt hochwertige Küchen montiert.
Danke für die super Antwort, ist plausibel. Wegen einer Mieterhöhung....Ich wohne auf dem Land und habe nicht einmal Heizungsverteiler und zahle bereits 33% der Heizkosten, obwohl ich nur ein Viertel der Wohnfläche im Mietvertrag stehen habe und bewohne, zudem läuft die Außenbeleuchtung über meinen Stromzähler. Ich hoffe nicht, dass da Ideen einer Mieterhöhung kommen....
Dann lies mal u.A. in diesem Link zum Thema Heizkostenabrechnung:
http://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-ohne-heizkostenverteiler/
Oh je....ich fürchte ich zahle viel zu viel und dabei bin ich so pflegeleicht. Murre und knurre nicht.
Mieterschutz fragen!
Meine "Küche" (Arbeitsplatte, Spüle, Herd) ist zwar noch in Ordnung, bekomme demnächst, entweder Herdplatten oder die ganze Mulde(Ceran) ohne murren ersetzt. Das sind Teile, die kaputt gehen, bei Dir hat das eben 25 Jahre gedauert.
Netter Vermieter, geht also auch
:-)
Frag doch beim Mieterverein nach.
das ist nicht ´nett´, sondern entspricht dem mietrecht, siehe auch antwort von @wilees. die miete kann und darf er trotzdem erhöhen, darf dies aber nicht mit dem einbau einer neuen küche begründen.
Ich verstehe zwar die Worte, jedoch frage ich mich, wenn die Küche bereits nachweislich 25 Jahre alt ist und bereits 2,5 Mal abgeschrieben ist auf "0", war die damals zeitgemäß. Aus welchem Grund sollte dieser dann mit "Recht" eine Mieterhöhung geltend machen können? Die Küche ist kalkulatorisch doch in der Miete enthalten und dadurch bereits 15 Jahre nach Abschreibung wie ein Sparbuch für ihn,