20 Std/Woche, aber nur 12 Stunden arbeiten.

3 Antworten

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Grundsätzlich ist die wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag maßgeblich - wenn man Dich nicht entsprechend beschäftigen kann, dann müssen die Stunden trotzdem bezahlt werden; ansonsten ist eine Änderungskündigung oder eine einvernehmliche Stundenreduzierung notwendig.

Du muß Deine Arbeitsleistung anbieten - wenn Du dennoch nicht beschäftigt wirst, gerät der ArbG in Annahmeverzug - das heißt er verhält sich vertragswidrig - die Folgen, mangelnder Beschäftigung darf also nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden, sondern ist dann eben, bei feststehender Stundenzahl, Betriebsrisiko.

Es gibt aber auch "Arbeit auf Abruf" - hier muß aber ebenfalls eine Mindeststundenzahl festgelegt werden und die müssen auch bezahlt werden - sollte so etwas im Vertrag stehen, müsste man das sowieso auf Rechtswirksamkeit überprüfen - viele solcher Klauseln sind nämlich unwirksam.

Ansonsten kann zu dem Einzelfall nichts weiter aus der Ferne beurteilt werden, da wir den Arbeitsvertrag nicht kennen.

Dann lies doch einmal was in deinem Vertrag steht. DU sagst du hast einen 20h Vertrag auf Stundenbasis? (ist der Stundenlohn in deinem Vertrag angegeben?) Dort steht bestimmt auch ein Zusatz der sich darauf bezieht wenn du nicht 20h arbeitest, bzw. die Anzahl Stunden nicht erreichst. Welche Art von Vertrag ist das? Aushilfsvertrag, Tarifvertrag, Studentenvertrag? Hier fehlen ein paar mehr Informationen um dir zu helfen.

quyoshoy 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 09:47

Ich bin Studentin, im Vertrag steht nur 80 std im Monat nichts weiter, und der Manager beim Vertragunterschreiben sagte, dass ich auch mehr arbeiten Darf. Öfter gehe ich nur für 5, 6 Std zur Arbeit, was eigentlich mir nicht lohnt, da die 6 Stunde als Vollzeit gerechnet wird, wird meine Arbeitstage verloren gehen. Ich darf 120 Tage/240 halb Tage im Jhar arbeiten. Mein Manager kennt sich damit sehr gut aus, trotzdem kriege ich 6, 5, manchmal muss ich für 4,5 Std zur arbeit fahren(Weg bis zum arbeit 1 Std.)

DB00296  07.08.2014, 09:52
@quyoshoy

Es muss aber im Vertrag etwas stehen, das dir z.B. diese Anzahl Stunden nicht garantiert wird etc. (weiß nicht aus der Ferne was du da unterschrieben hast). Ansonsten würde ich den Vertrag kündigen und mir etwas anderes suchen.

quyoshoy 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 10:08
@DB00296

Vielen Dank an allem, die mir mit Ratschlägen geholfen haben, jetzt bekomme ich 20 std. Ich bin wieder zur Office gegangen und geredet. sie sagten dass ich noch einen Tag für sie frei geben soll, damit sie mir Arbeitsstunde aufteilen können. Jetzt bekomme ich meine Stunde :). Ich bin so froh, ich dachte, dass ich komplett pleite werde. Zum Glück alles gut geworden. Ich bedanke mich noch Mal bei euch.

PS: ich lade auch hier mein Arbeitsvertrag hoch, damit man besseren überblick hat.

quyoshoy 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 10:37
@quyoshoy

tut mir leid, steht Video hochladen, aber nicht Bild. Ich kann es nicht finden. wenn ich das Bild ziehe, geht die Seite verloren:(

Da dein Arbeitsvertrag nicht bekannt ist,kann man dazu keine entsprechende Antwort geben,aber es besteht die Möglichkeit,dass in deinem Fall der § 615 BGB zugrunde gelegt werden kann:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.