44h oder 48h Vertrag bei einer 5-Tage Woche zulässig?
Hi ich habe mal ne Frage.
Bei uns wird ausschließlich 5 Tage (Mo-Fr) in der Woche gearbeitet.Danach ist auch unser Urlaubsanspruch festgelegt (20 Tage).
Nun wollte ich mal Fragen unterschreibe ich jetzt ein Vertrag mit 44h oder 48h ist das rechtlich ok?
Laut ArbZG darf die Durchschnittliche Arbeitzeit höchstens 8 Stunden betragen. Was ja mit einem 44h /48h vertrag bei genereller Schließung der Firma am Samstag und Sonntag nicht möglich ist. Oder muss ich trotzdem die 6 tage woche berücksichtigen, obwohl ich nie die möglichkeiten haben 6 tage arbeiten zu gehen?
Für Infos diesbezüglich wäre ich sehr dankbar!
10 Antworten
Du hast selbst dargestellt, dass die genannte Regelarbeitszeit legal nur in einer 6-Tagewoche möglich ist - die wiederum nicht funktioniert, wenn die Firma Sams- und Sonntags nicht geöffnet ist.
Es ist einfach sehr merkwürdig, dass eine Firma so etwas in einen Vertrag schreibt, anstatt einen "normalen" 40-Stundenvertrag zu machen und die Leute einfach länger arbeiten zu lassen. Bei attraktiven und gut bezahlten Jobs ist so etwas ja durchaus gängig.
Es klingt aber so, als sei dieser Arbeitsvertrag weder von einem professionellen Personaler aufgesetzt noch von einem Juristen geprüft worden - was mich dann stutzig macht, um was für einen Laden es hier geht.
Ob Du Dich drauf einlassen solltest, hängt von einer Reihe von Unbekannten ab - Bezahlung, Deine Lust auf gerade diesen Job, möglichen Alternativen, sonstige Solidität des Unternehmens ... informiere Dich gut und wäge sorgfältig ab.
Ach nein?
44 bzw. 48 geteilt durch fünf Wochentage würde eine langfristige Arbeitszeit von täglich über acht Sunden bedeuten. Das ist eben vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen.
44 bzw. 48 geteilt durch fünf Wochentage würde eine langfristige Arbeitszeit von täglich über acht Sunden bedeuten.
Ja.
Das ist eben vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen.
Doch, ist es. 10h sind das Limit
Wie heisst es so schön in Goethes Faust: "Getretner Quark wird breit, nicht stark."
Die zehn-Stunden-Regelung bezieht sich auf einzelne Tage - nicht den auf den zulässigen langfristigen Durchschnitt täglicher Arbeitszeiten.
Schauen wir uns das Arbeitszeitgesetz, frei nach Wikipedia an:
" Nach der Grundregelung in § 3 laut ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Eine vertragliche Festsetzung der Arbeitszeit von 44 bzw. 48 Stunden an in einer fünftägigen Arbeitswoche bedeutet aber genau das: eine langfristige und systematische Überschreitung dieses Acht-Stunden-Durchschnitts:
isse verbotte!
Wie heisst es so schön in Goethes Faust: "Getretner Quark wird breit, nicht stark."
Du solltest dir das mal zu Hezen nehmen. Es fällt schwer, Arbeitsrecht mit jemandem zu diskutieren, der nicht einmal in der Lage ist, Werktag und Arbeitstag zu unterscheiden. Könntest du das, würde dir aufgehen, dass "werktägliche Arbeitszeit" die Arbeitszeit die an einem Werktag gearbeitet wird. Davon gibt es in der Woche nunmal völlig unabhängig von den tatsächlichen Arbeitstagen sechs. Das heisst, aufgeteilt auf sechs Tage darf man im Schnitt nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Arbeitsrechtlich ist das auch keine Diskussionsthema und völlig unstreitig.
Wie schon in der ursprünglichen Frage des Fragestellers klar gesagt wurde, hat die Firma nur an fünf Tagen die Woche geöffnet.
Nur auf diese will der Arbeitgeber also die Arbeitszeit verteilen.
Aus dieser Diskussion klinke ich mich jetzt aus.
Wie gesagt, das ist besser für dich. Du blamierst dich. Die Zahl der Werktage hat mit Öffnungszeiten rein gar nichts zu tun.
Mit einer Wochenstundenarbeitszeit von regelmäßig 44 oder gar 48 Stunden - ohne Möglichkeit, diese 4oder 8 Stunden im Zeitraum von 6 Monaten abzubummeln - verstößt der Arbeitgeber meiner Meinung gegen das Arbeitszeitgesetz.
Wenn du die Möglichkeit hast, einen anderen Job anzunehmen, dann würde ich diesen Vertrag nicht unterschreiben. Den Vertrag zu unterschreiben und dann diese Stunden nicht zu arbeiten, würde dir vermutlich eine Kündigung einbringen, gegen die dann vor Gericht klagen müsstest - danach wäre das Arbeitsverhältnis in der Regel als zerrüttet anzusehen.
Mit einer Wochenstundenarbeitszeit von regelmäßig 44 oder gar 48 Stunden - ohne Möglichkeit, diese 4oder 8 Stunden im Zeitraum von 6 Monaten abzubummeln
Das ist eigentlich bereits ein Widerspruch in sich. Der ArbG gibt die Gelegenheit zum "abbummeln" der tgl. Mehrstunden von Montag-Freitag bereits in der gleichen Woche Samstag.
Doch, kann der Arbeitgeber vereinbaren, da die durchschnittliche werktägliche (bezogen auf 6 Werktage pro Woche) Arbeitszeit immer noch nicht 8 Stunden pro Werktag übersteigt. Ob diese Arbeitszeit an 5 oder 6 Tagen in der Woche geleistet wird ist irrelevant, sofern 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden. LG
Der Grundsatz "werktäglich regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden" bedeutet für mich, dass eine Aufteilung von 44 oder 48 Stunden auf Montag-Freitag (denn nur an diesen Tagen wird laut Fragerin gearbeitet) eben nicht gesetzeskonform ist.
Entscheidend ist, wie es rechtlich ausgelegt wird - und da muss man nur ein wenig googlen um festzustellen, dass entsprechende Regelungen zulässig sind. LG.
Vielleicht meldet sich ja auch noch ein Ratgeberheld zu diesem Thema zu Wort, damit meine Ausführungen glaubhafter werden :-)
Für einen Arbeitsrechtler bedeutet si das Gegenteil.
Diese Arbeitszeitvereinbarung ist zwar nicht unbedingt "schön" für Dich, sie bewegt sich aber noch im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ArbZG!
Bei 44 oder 48 Stunden während 5 Wochenarbeitstagen wird die Vorschrift des ArbZG § 3, wonach im werktäglichen - das sind 6 Tage - Durchschnitt (eines halben Jahres) 8 Stunden nicht überschritten werden dürfen, noch in der jeweiligen Arbeitswoche erfüllt!
Denn das Gesetz geht von Werktagen aus, das sind quasi 6 Wochenarbeitstage; auf dieser Grundlage gibt es gegen Deine Arbeitszeitvereinbarung keine rechtlichen Einwände.
Vor allem Tanja3001 hat die Zusammenhänge in ihrer Antwort und ihren Kommentaren sehr verständlich erklärt und deutlich gemacht!
Der vereinbarte Urlaubsanspruch entspricht dem gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG.
Laut Arbeitszeitgesetz darf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit im Regelfall 8 Stunden nicht übersteigen. Die Woche hat aber regulär 6 Werktage (inkl. Samstag). Somit können lt. Gesetz in der Woche bis zu 48 Stunden vereinbart werden, sofern die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht übersteigt. So würde ich jedenfalls den Gesetzestext interpretieren. 20 Tagen Urlaub stehen Dir gesetzlich bei einer 5-Tage-Woche mindestens zu, somit dürfen Dir für eine Woche Urlaub auch nur 5 Tage in Abzug gebracht werden. LG
Nun wollte ich mal Fragen unterschreibe ich jetzt ein Vertrag mit 44h oder 48h ist das rechtlich ok?
Eigentlich nicht. Man kann zwar länger als 8 Stunden arbeiten, aber auf 6 Monate gesehen sollte der Durchschnitt 8 Stunden sein. Bei einem Arbeitsvertrag mit 44 oder 48h ist das aber nicht gegeben.
Abgesehen davon ist der Urlaubsanspruch ein Witz, das ist das gesetzliche Minimum, so gut wie jeder Arbeitgeber und Tarifvertrag gibt mehr.
Ich würde dort nicht anfangen.
Eigentlich nicht.
Eigentlich doch.
Nein, hat er nicht. Er fragt nach und zwar aus gutem Grund. Natürlich ist diese Arbeitszeit möglich.