20 Jahre für Tot gehalten...
Angenommen man gilt schon seit 20 Jahren als verschollen und wird so für Tot gehalten. Was passiert mit seinem Besitz wenn man plötzlich wiederkommt? Darf man seine Sachen zurückfordern wären sie schon verkauft worden? Was ist mit all den Ausweisen die man im Portemonnaie hatte? Wie würde das alles rechtlich geregelt werden?
8 Antworten
Wenn du offiziell für Tot erklärt wurdest ist dein Eigentum weg.
Das Recht auf Eigentum erlischt erst mit dem tatsächlichen Tod.Eine Todeserklärung kann rückgängig gemacht werden.Google mal das hier:"Justitia in Reinbek-Akribisch einer Verschollenen auf der Spur".Es gab auch schon Fälle,da wurden Leute irrtümlich für tot erklärt,weil irgendein Mitarbeiter/Computer auf irgendeinem Amt einen Fehler gemacht hat.Das wird dann eben annulliert.
Nicht ganz.er kann zurückverlangen was ihm gehört,also was noch da ist.Aber für das bereits ausgegebene Geld aus dem Erbe kann er keine Schadenersatz verlangen.Anders sieht es vielleicht aus,wenn die Erben bsw ein ererbtes Haus verkauft haben.Da kann er dann wohl das Geld aus dem Verkauf verlangen,sofern es noch vorhanden ist.Aber Schadensersatz muß man als Erbe nicht leisten.Es sei denn man hat betrogen,also das Erbschein gefälscht,das echte Testament verschwinden lassen oder ähnliches.Dann hat man das Erbe ja ebenfalls nicht berechtigt angetreten.Auch das ist schon vorgekommen.
kommt drauf an ob man auch für tot erklärt wurde..wenn nein hat man ansprüche ganz klar
kommt drauf an wenn die hinterbliebenen es machen, dann wirds geprüft und statt gegeben oder eben nich
Wenn man nicht für tot erklärt wurde, wird der Besitz erst gar nicht angerührt.
ja das mein ich ja damit
Da wird nach 20 Jahren nicht mehr viel da sein, es sei denn Verwandte oder Bekannten haben etwas aufgehoben. Wer soll denn die Kosten für eine Einlagerung der Sachen und evtl. Möbel zahlen? Und die Ausweise? Wie willst Du denn 20 Jahre ohne Papiere gelebt haben?
Angenommen man lebte wie in etwa im film "cast away" auf einer einsamen insel.
Im Urwald bei den Yanonami gelebt...
Der Besitz ist weg.
Aber das Eigentum kann ggf. zurück erstattet werden, wenn es Erben gibt. Denn der Erbschein legt nur die Vermutung zu Grunde, dass der Erbe berechtigt ist, das Erbe anzutreten. Wenn du wider Erwarten lebst, hat er das Erbe nicht berechtigt angetreten.
Wenn also jemand für Tod erklärt wurde, dann kann er mit einer Kraftloserklärung den Erbschein für ungültig erklären lassen. Damit fällt sein Eigentum, sofern es noch vorhanden ist, an ihn zurück.
Wenn man für tot gehalten wird ist man sämtliches Eigentum los
Du musst auch zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden.
Eigentum ist der RECHTLICHE Besitz
Besitz ist der TATSÄCHLICHE Besitz.
Wenn du zum Beilspiel ein Motorrad von einem Freund leihst ist es dein Besitz aber dein Freund hat das Eigentumsrecht und kann das Motorrad jederzeit zurück verlangen.
Es ist das geliehene Motorrad k e i n e s f a l l s Besitztum sondern lediglich eine Leihgabe !
Nach wie viel Jahren wird man überhaupt für tot erklärt? Wenn ich da an die Opfer des Tsunamis 2004 denke,da hatte man ja von vielen nichts mehr gefunden und kein Lebenszeichen mehr bekommen.Kommt es auch darauf an,ob jemand seit irgendeiner Katastrophe vermißt wird,oder er eines Tages einfach spurlos verschwunden ist und aufgrund irgendwelcher Depressionen die Vermutung nahe liegt,daß er in irgendeinen Fluß gesprungen ist