Ausweis ausleihen - rechtlich?
Hallo ihr lieben, höre im Freundeskreis immer wieder von leuten die sich mit 15 ausweise von 20 jährigen leihen und damit in discotheken ab 18 kommen.. meine Fragen dazu sind
1.) - Wenn der Türsteher merkt die Person isses nich, was kann er machen? Darf er die Polizei anrufen? Oder einfach nur nicht reinlassen. 2.) wenn die polizei gerufen werden kann was passiert, was für eine STraftat besteht von seiten des 15 jährigen und von seiten des 20 jährigen? 3.) Wird so schlecht kontroliert? 4.) Für wen hat es eher Folgen.. wenn überhaupt? oder kann garnix passieren?
8 Antworten
Folgen hat das für den Inhaber des Ausweises, für den Minderjährigen und für die Disco.
In jedem Fall liegt mißbrauch von ausweisdokumenten vor. Ich bin mir nicht sicher ob das heißt aber da gibts nen paragrafen zu. Dann kommt natürlich noch betrug in frage.DerTürsteher und jeder andere auch haben das recht dich bis zum eintreffen der polizei festzunehmem. Ob das gemacht wird hängt von der laufender beteiligten ab.
na, das ist ganz klarer betrug. beide sind über 14 und damit strafmündig. den rest kannst du dir ausmalen. wenn ein türsteher DAS nicht bemerkt, ist entweder blöd oder blind.
Erst mal ist ein Verstoß gegen das Ausweisgesetz. Die Polizei kann dich also schon mal zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier nehmen. Wenn sie dann "viel zu tun haben", kannst du auch schon mal ein paar Stunden in der Arrestzelle sitzen. Keine Ahnung ob dir das gefällt.Dann sind deine Eltern dran wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Der Ausweisinhaber könnte behaupten du hättest den Ausweis gestohlen, dann wirds eng. Sitzen schon einige Sozialstunden drin.
Das mit den Eltern ist ein Schmarrn.
Absolut ILLEGAL.
Das läuft irgendwie unter Identitätsfälschung oder sowas. Man gibt absichtlich vor, jemand anders zu sein. Sowas ist üübelst sträflich.