2 mal im Jahr Betriebskostenabrechnung ist das rechtens?

3 Antworten

hallo clannad, eine betriebskostenabrechnung umfasst den jahreszyklus, sprich 12 monate. das kann vom 1.1. -31.12. sein oder auch 1.7. bis 30.6. oder anders. dieser zyklus hat aber bestand und kann nicht beliebig geändert werden. entscheidend sind die 12 monate, ansonsten wäre, speziell bei den heizkosten, die abrechnung nicht korrekt durchführbar, da ja, wenn jahresabschnitte abgerechnet würden, bei den grundkosten die gradtagstabelle zur anwendung kommen müsste, was allerdings notgedrungen auch der fall ist, wenn abrechnungszeitraum und nutzungszeitraum nicht übereinstimmen. was nun deine abrechnung betrifft, müssen hier konkret abrechnungszeitraum und nutzungszeitraum aufgeführt sein. berechnet dürfen nur kosten werden, die innerhalb deines nutzungszeitraumes angefallen sind.ob das so ist und ob die 12 monate eingehalten sind, weiß ich nicht, ich lese es aber so heraus, dass es nicht der fall ist. meines erachtens ist die abrechnung damit nicht nachvollziehbar und vermutlich auch formell nicht in ordnung und gilt damit als nicht erteilt. ich rate dir dringend, die abrechnung dem örtlichen mieterverein zur prüfung vorzulegen, mitgliedschaft vorausgesetzt.

Geht zum Mieterbund und laßt Euch beraten, denn das kann ja wohl nicht sein, wie der Vermieter mit Euch umspringt

ich glaube die lösung ist einfach, aber ohne unterlagen schwer zu erklären. ich versuche es mal

leider sind die angaben zur abrechnung dürftig. normalerweise gibt der vermieter insbesondere die zahlen für die heizungsabrechnung an ein unternehmen. die erstellen also nach den daten des eigentumers und der ablesung von verdunsterröhrchen vor ort die abrechnung. diese a. hat gesetzlich vorgeschrieben einen zeitraum von 1 jahr. dabei kann es 2 abrechnungen geben, wenn aus besonderem grund nebenkosten und heizkosten getrennt abgerechnet werden.

zum problem: der genannte abrechnungszeitraum betrifft die abrechnung an sich. der auf dich entfallende zeitraum muß separat eingegeben werden. ich schätze das hat man "vergessen" und dich mit zahlen für ein ganzes jahr belastet, aber bei den vorauszahlungen natürlich nur die erbrachte summe erfasst.

wenn du mit diesen angaben nicht klar kommst, muß ein experte die abrechnung und den mietvertrag einsehen. ich rate zu einer mitgliedschaft im mieterverein. gegen eine jahresgebühr von 60 - 80 € wird dir da geholfen. oft fertigen die auch schriftsätze gegen kleine schreibgebühr.

clannad 
Beitragsersteller
 02.01.2009, 14:16

danke für die rasche Antwort,aber warum hat man uns ab mai 2007 abgerechnet obwohl wir erst im November 2007 eingezogen sind

Obelhicks  02.01.2009, 19:10
@clannad

du gibst sehr wenig angaben für ein solch komplexes thema. darum auch mein rat: mieterverein.

ich vermute die abrechnungsperiode ist vom 1.5.2007 bis 40.4.2008. aber mit den angaben kann ich nur spekulieren. dein anteil innerhalb der abrechnungsperiode muß entsprechend eingegrenzt werden.

ansonsten siehe albatros