2-5 Minuten halten auf einem Privatparkplatz?
Liebe Community
Heute Nachmittag um circa 16:30 Uhr habe ich in der Stadt Winterthur mit meinem Fahrzeug auf einem Privaten Parkplatz für circa 3-5 Minuten gehalten. Eine Person die aus einer Seitenstraße fuhr, (vermutlich Anwohner oder sonstiges) machte vom Auto aus ein Bild von dem Heck meines Fahrzeuges. (Nummernschild erkennbar)
Frage: Kann diese Person mich Anzeigen?
In diesem Fall habe ich den Platz nicht länger als 5 Minuten besetzt und war draußen direkt neben dem Auto um sofort wegfahren können, sollte ein Fahrzeug dort Parkieren wollen.
Sollte dies der Fall sein und ich bekomme Post von der Stadt Winterthur (Zürich) werde ich umgehend einen Anwalt konsultieren.
Ich wäre froh wenn man mich kurz aufklären könnte zu diesem Fall ob das für mich Konsequenzen haben kann oder ob die Person mich gar nicht Anzeigen kann.
Vielen Dank.
Mfg Tony
3 Antworten
...die Person wird dich deshalb fotografiert haben, um zu sehen ob du da
nochmal oder regelmäßig parkst.
Stimmt, an das habe ich gar nicht gedacht ... gut möglich - danke
Ein privater Parkplatz ist wie es der Name schon sagt privat.
Der Besitzer m müsste sie also Zivilrechtliche belangen was in dem Fall allerhöchstwahrscheinlich niemand machen wird.
Anzeigen kann dich jeder- wegen irgendwas.
Wegen halten auf einem " Privatparkplatz" - ohne dass du jemanden den Platz blockiert hast, wird sich kein Polizist aus seinem Sessel erheben.
Und den Anwalt lass auch ruhig schlafen.