Kabel Deutschland Forderung 3 Jahre nach Vertragsende

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Das Recht von jemand anderem ein Tun oder Unterlassen (Anspruch) zu verlangen unterliegt der Verjährung, § 194 Abs. 1 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Kabeldeutschland) von den Anspruch begründenden Umständen (Schadensersatz bzw. Rückgabe der Smartcards) und der Person des Schuldners (du) Kenntnis erlangt, § 199 Abs. 1 BGB.

Die Forderung wäre somit erst am 31.12.2012 um 24 Uhr verjährt. Wenn vertraglich die Rückgabe vereinbart war, ist der Anspruch durchsetzbar und du musst zahlen.

Die rückwirkende Geltendmachung einer Forderung aus einem Vertrag und die Fälligstellung der Forderung ist auch noch Jahre danach möglich, wenn die Dienstleistung nicht abgerechnet wurde.

Also musst Du zahlen - das hat weder was mit Verjährung zu tun, noch ist die Rechnung unwirksam.

ohne nachzuschaun und ohne absoluten anspruch auf richtigkeit:

iirc verjähren zivilrechtliche eigentumsansprüche frühestens nach zehn jahren (z.b. durch ersitzung).

da man die karten nie kauft sondern immer nur mietet/geliehen bekommt ist diese herausgabeforderung also gerechtfertigt.

einzigen ansatzpunkt sehe ich bei der ersatzgebühr von 35€ je karte. weil ich mir irgendwie nciht vorstellen kann, das eine chipcard so viel in der herstellung (sogar inkl (patent-)lizenzgebühren) kosten kann.

solangste aber nciht ohne eigenbeteiligung rechtschutzversichert bist wird sich das aber auch nicht wirklich lohnen.

Schau in Deinen alten Vertrag, den Du seinerzeit mit Kabel Deutschland geschlossen hattest. Wahrschenlich ist dort die unaufgeforderte Rückgabe der Karte(n) innerhalb einer Frist nach Vertragsende vorgesehen, ersatzweise die Zahlung. Diese Forderung wäre heute nicht verjährt.

Möglicherweise ist die Rückforderung von Karte oder Geld auch nur innerhalb dieser Frist seitens Kabel BW möglich, dann wäre die Forderung unberechtigt.