18 und von den Eltern rausgeworfen was tun?

9 Antworten

Voller Unterhalt solange du in Lehre bist, also Kindergeld und etwa 850,00 Euro, abzüglich deines Lehrgeldes

Interesierter  23.04.2017, 21:30

Aber nur, wenn die Eltern tatsächlich über entsprechendes Einkommen verfügen. Bei nur einem verdienenden Elternteil und mehreren Kindern tendiert das dann ganz schnell gegen Null. Wie die Situation tatsächlich aussieht, wissen wir nicht. 

Deswegen sind solche pauschale Aussagen immer mit Vorsicht zu geniessen. 

MKausK  23.04.2017, 21:31
@Interesierter

wenn Eltern nicht können zahlt das Jugendamt, wenn auch ungern, aber sie müssen..noch sind wir Sozialstaat

Ich denke, du solltest hier zwei Dinge mal grundsätzlich voneinander trennen. 

Zum Einen verlangt eine häusliche Gemeinschaft, welche die Familie nunmal darstellt, nach gegenseitigem Respekt. Das ist keine Einbahnstraße. Respekt funktioniert nur auf Gegenseitigkeit. Deswegen wäre es mal vorneweg wichtig zu ergründen, was du selbst für eine Verbesserung des Verhältnisses zu deinen Eltern tun könntest. Derartige Meinungsverschiedenheiten haben ihre Gründe, denen ihr nachgehen solltet. 

Zum Anderen hast du, wenn du tatsächlich rausgeworfen wirst, Anspruch auf Unterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung. Wie hoch dieser tatsächlich ausfällt, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit und deinem eigenen Einkommen ab. Das lässt sich jedoch, wenn entsprechende Zahlen vorliegen, recht genau berechnen. 

Soweit ich weiß müssen deine Eltern um dich sorgen bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Du kannst Wohngeld beantragen falls dir das Geld in der Ausbildung nicht reicht.

Oder du machst ein Nebenjob.

Geh morgen zum Jobcenter und lass dich von einer Berufsberaterin beraten:

Auch, wenn Deine Eltern Dich vor die Tür setzen (das dürfen sie), müssen sie trotzdem Unterhalt zahlen bis zum Ende der Erstausbildung.

Wenn sie ernst machen: Wende Dich dann ans Jugendamt.  

Demelebaejer  23.04.2017, 23:39

Kein Fall für das Jugendamt!

beangato  23.04.2017, 23:40
@Demelebaejer

Klar doch. Dort kann sie beraten werden.

Du hast das Recht auszuziehen.  Du kannst dir von deinem Geld eine Wohnung anmieten.  Das Kindergeld sollte dir auf jedenFall zugeleitet werden.

Falls das nicht reicht,  kannst du Unterhalt einfordern.  Falls du i BAB-oder Bafögberechtigt bist,  kannst du auch das beantragen.  Check mal den Babrechner.Arbeitsagentur.de