Von den Eltern rausgeworfen!; was tut man dann?

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Du hast mehrere Möglichkeiten mit jemandem zu sprechen.

An einigen Schulen gibt es Vertrauenslehrer, mit denen man sprechen kann. Eine offizielle Stelle ist das Jugendamt. Die werden sich um alles kümmern, was für dich erforderlich ist. Wie das finanziert wird und wer das bezahlen muss klärt das Jugendamt.

Es gibt die Möglichkeit in betreutes Wohnen zu kommen. Du kannst in ein Heim, oder eine andere Einrichtung kommen. Oder zu Pflegeeltern.

Und zu allen diesen Dingen kann das Jugendamt dir am Besten Auskunft geben.

Deine erste Anlaufadresse sollte das Jugendamt sein. Dort gibt es das "betreute Wohnen" bis 18 Jahre, das für Deinen Fall angemessen sein könnte.

Wenn Du Bedenken hast, das gleich so offiziell anzugehen, dann kannst Du Dich auch erst mal anonym an das Sorgentelefon wenden, dort weisen sie Dich auch in die richtige Richtung, und das eher auf Deine Stadt bezogen, denn die Angebote sind doch Regional verschieden. Du musst die Nacht jedenfalls nicht auf der Straße verbringen. Wenn alles schief läuft, gibt es noch die Bahnhofsmission in jeder größeren Stadt.

Hallo imcarn13,
auch mit 16 Jahren bist Du noch minderjährig und somit dem Erziehungsrecht der Eltern 'verpflichtet' - sprich: Die Eltern dürfen dich nicht rauswerfen! Es bleibt den Eltern der Gang zum Jugendamt um dort um Erziehungshilfe zu bitten. Dies kann auch eine 'Einweisung' in ein Heim bedeuten. Aber, gehn wir mal den imaginären Fall durch und Du würdest rausgeworfen, dann müßte dein sofortiger Weg zum Rathaus/Ordnungsamt oder, wenn in der Nähe und für dich erreichbar, das Judendamt. In Tageszeiten wo die Ämter geschlossen sind (auch an Wochenenden, in Feiertagen) müßtes Du zur Polizei. Alle Bhörden versuchen erstmal mit deinen Eltern zu reden und sie über die Rechtslage, also auch über ihre Fürsorgepflicht zu belehren. Im Notfall wird dann eine vorläufige Unterkunft gewählt, per Amtseinweisung. Es ist nur zu hoffen, dass dies nicht einmal der Fall wird!

ja mein freund,,,,schau nur,,bist schon 16 und weisst nicht einmal was passieren wird und wohin du gehen sollst wenn deine eltern dich rausschmeissen wuerden,,,also bist du doch wohl zu hause noch am besten aufgehoben, die schule deines lebends, das elternhaus, ist wohl noch nicht abgeschlossen,,wirst dich wohl mal mit deinen eltern zusammen setzen muessen, um euren krieg wieder zu beseitigen ,um noch etwas zu lernen,,ich glaube nicht das deine eltern dich rausschmeissen, denn sie wissen ja das du nicht weisst was dann geschehen wird,,,,sei doch nicht so dumm,benutze die jahre der jugend ,um mit ihnen zusammen zu wohnen, lasse dir raten , auch wenn es, wie die jugendlichen oft meinen , alles alter hut ist....bedenke ,sie waren auch mal jung , mussten lernen von ihren eltern genau wie du jetzt. hatten bestimmt auch die schnauze voll, aber sie hielten durch,,,das macht den kerl.....zu seinen problemen stehen, die oft keine sind,,wenn die zeit vergeht, lacht man eines tages darueber,,,ich wuensche dir viel glueck ,,und schicke dir durchhaltevermoegen, damit auch du auf den richtigen weg kommst...gruss aus brasilien

Jugendamt und Caritas sind gut und schön, wenn es unschöne Szenen gibt und ein Kind, ein Jugendlicher Beratung und Betüterung benötigt. Aber sonst? Sonst überhaupt nicht!

Sonst sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, 1.) bis ihr Kind 18 ist, 2.) länger noch, wenn es bis dahin keine Erstausbildung abgeschlossen hatte, 3.) länger noch, wenn es erwerbsunfähig ist.

Im vorliegenden Fall treffen zumindest schon mal 1.) und 2.) zu. Über die Höhe des Bar-Unterhalts kann man streiten. Mit 18 als Student wären es wohl max. 670,- Euro. Denn die Miete und die Heizung einer eigenen Bude müssen die Eltern ja auch noch übernehmen, wenn sie einem zu Hause keine Kost und Logis mehr bieten als Naturalunterhalt.

Kriegt man genug Bar-Unterhalt von den Eltern (oder ein Wohnrecht in Papas Eigentumswohnung plus dann weniger Bar-Unterhalt), dann benötigt man kein Jugendamt und keine Caritas mehr, wenn man ein gesundes selbstbewusstes 16jähriges Gör ist!

Kriegt man nicht genug Bar-Unterhalt von den Eltern, kann man a) beim Familiengericht klagen, b) vorab schon mal das Kindergeld auf sich überleiten lassen. Dazu kann man natürlich auch des Jugendamt um Hilfe bitten und/oder noch einen Anwalt fast gratis kriegen als Berater und als Prozessvertreter per Schein vom Amtsgericht.

Hier gleich von betreuten Jugendheimen zu schwadronieren, wenn man mit 16 nicht gestört ist oder süchtig, halte ich für voreilig. Und selbst wenn die Eltern zu arm sind, um Bar-Unterhalt zu berappen, würde ich erstmal ALG II beantragen - notfalls mit Verweis auf Absatz 5 § 22 SGB II, wo Kids bei Krach auch eine eigene Bude finanziert bekommen können: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd