17 Jährige auf Güterzug mitgefahren. Welche Strafe wird auf sie zu kommen, was haltet Ihr für angemessen?
Ich habe diese Woche in den News von einem Vorfall gelesen, in dem eine 17 Jährige fast eine Stunde auf dem Trittbrett eines Güterzuges ausharren musste:
Ihr Verhalten finde ich natürlich überhaupt nicht gut, es war lebensgefährlich! Dieses Mädchen hatte großes Glück, dass nicht mehr passiert ist.
In den Artikeln seht, dass sie, oder ihre Eltern wahrscheinlich für den Zugausfall aufkommen müssen. Aber irgendwie tut mir dieses Mädchen auch leid, sie war ja starr vor Kälte.
Wie ist eure Meinung zu diesem Fall?
Welche Strafe haltet Ihr für angemessen?
22 Stimmen
10 Antworten
Strafe. Strafe ist nicht das Ziel. Ziel muss es sein, andere über die Gefährlichkeit zu informieren und somit von einer Nachahmerhandlung abzuhalten. Ziel aller Sanktionen in DE ist es außerdem, eine Re-Sozialisierung zu erreichen (was wir häufigst verfehlen) oder eine bestehende Sozialisierung wieder zu stärken.
Darüber hinaus gibt es zwei Aspekte:
- Jugendliche Ersttäterin sollte pädagogisch und mit Augenmaß "bestraft" werden. Sozialstunden? Vielleicht bei nach Eisenbahnunfall behinderten Jugendlichen? Das mag bitte die Richterin weise abwägen. So wie sie es immer tun.
- Der DB sind Schäden und Ausfälle entstanden. OK. Aber die DB hat auch nicht sooo das Interesse daran, eine Familie in den Bankrott zu treiben. Auch hier wird abgewogen werden, ob der Aufwand denn überhaupt sozial und finanziell gerechtfertigt ist, um "Geld wieder einzutreiben".
Bleibt noch der wichtige Warnblock:
- Nah am Zug gibt es schnell wechselnde Druckwellen, die eben noch vom Zug weg drücken und dann einen starken Sog entwickeln. So nah am Zug nicht reingezogen und mitgeschleiften werden, hat nichts mit Können sondern mit Glück zu tun.
- Ebenso führt ein Fehltritt direkt in den Fahrweg, wer einen Tritt verpasst, wird sich zwangsweise teilweise unter dem Fahrzeug abstützen oder fallen und dabei in die Fahrspur geraten. Mit entsprechenden Unfallfolgen.
- Schließlich ist der lichte Raum nicht abgeschirmt, zu hoch aufsteigen führt zu einen Stromunfall mit direkter Amputation eines Körperteils durch den Blitz, strake, entstellende Verbrennungen oder direkten Tod (oder Tod durch Sturz unter den Zug).
- Oder aufgewirbelte Gegenstände (auch Schotter) jagt als Geschoss über den Aufbau.
Wer sich für Güterzüge interessiert, wendet sich bitte an die Bahn mit der Bitte um ein Praktikum oder um eine Lokmitfahrt. Beides ist möglich.
Güterzüge sind kein Spielzeug und kein Sportgerät. Die Bahnpolizei kann von zahlreichen, traumatisierenden Vorfällen in diesem Bereich berichten.
Weiterlesen/-sehen auf: Sicherheit an Bahnanlagen!
Ich hab meine Ganz liebe Nachbarin noch nicht gesehen, die ist Jugendrichterin am Landgericht und wir wohnen ja beide am Ort des Geschens. Die Geschichte ist hier also mehr als Bekannt.
Ich selbst denke, man sollte gucken, wie sie jetzt drauf ist was der Vorfall ausgelöst hat. Eventuell reichen ja ein Paar Sozialstunden.
Mich auch, lass mal aber soviel wird sie kaum rausrücken...
Zumindest beim ersten Vergehen.
Das Strafmass wird der zuständige Richter festlegen - aus den zwei Artikeln kann man nicht wirklich entnehmen, was da alles mitspielte und wie gross der angerichtete schaden ist.
Meine Meinung: Die übliche, uralte, leichtsinnige "ich bin unsterblich" Dummheit vieler junger Leute, die fast immer gut geht, aber manchmal eben auch nicht. Ob sich die Freunde - die ja wussten, dass da jemand fehlt - sich auch strafbar gemacht haben (ausser dem Zugsurfen) bleibt auch abzuwarten.
Klar, muss die Strafe das Gericht festlegen!
Es geht hier nur um Meinungen, rein interessehalber.
Nun ,
grobe Fahrlässigkeit und gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr.
Nur gut dass dort eine Baustelle kam, die hat ihr wahrscheinlich das Leben gerettet.
Das deutet darauf hin, dass die 17 Jährige für ihr Alter (hoffentlich) noch nicht reif genug ist, die Konsequenzen ihres Handelns zu überblicken. Und von der Clique mitgerissen wurde. Da liegt noch Aufklärungsbedarf.
Das läuft wohl auf einen kürzeren Jugendarrest hinaus., und eine Geldstrafe dazu.
Je nachdem ob es eine Zivilkammer oder Strafkammer macht. Naja, eigentlich müsste ich einen Spendenaufruf, für einen guten Rechtsanwalt, starten.
Hansi
und eine Geldstrafe dazu.
Gibt es im Jugendstrafrecht gar nicht.
Vielen Dank für deine Antwort! Würde mich echt interessiern, was dabei herauskommt?