17 jähriger mit Ecstasy Pillen erwischt - strafe?
Hallo an alle. Was würde auf einen 17 jährigem zukommen wenn die Polizei ihn mit ca 10 XTC Pillen erwischen ? ;)
10 Antworten
Entscheidend ist nicht die Anzahl der Tabletten, sondern der Gehalt an Wirkstoff. Falls es sich um durchschnittliche Konsumeinheiten à 120 mg handelt. liegt er - zu seinem Glück - noch in einem Bereich, der als "geringe Menge" zum Eigenkonsum gilt.
Damit wird - insbesondere bei Ersttätern - die Verfolgung der Straftat idR durch den Staatsanwalt unter Berufung auf BtMG §31a (1) eingestellt:
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Achtung: Das ist eine KANN-Regelung, keine immer gültige "Du kommst aus dem Gefängnis"-Karte wie beim Monopoly.
Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, droht ihm nur eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht, d.h. hier werden idR Sozialstunden verhängt. Ich wünsche schon mal viel Spaß als Essensschubse, Klopfannenspüler und Urinkellner im nächsten Krankenhaus / Altersheim.
Zusätzlich kann (in beiden Fällen) noch eine Weisung erteilt werden, z.B. zum Besuch eines Suchtpräventionsseminars.
Aber: Das ist nur die strafrechliche Seite, zusätzlich kommen noch verwaltungsrechtliche Konsequenzen!
Bei Drogendelikten wird auch die Führerscheinstelle nach StVG §2 (12) von der Polizei informiert:
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Und der Konsum von "harten" Drogen ist definitiv ein Eignungsmangel, d.h. hier gibt es auch Ärger mit der Führerscheinstelle!
Falls der Täter bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird diese von der Führerscheinstelle eingezogen. Eine Neuerteilung ist erst nach Nachweis einer mindestens einjährigen Abstinenz sowie einer erfolgreiche MPU möglich.
Wurde noch keine Fahrerlaubnis erteilt, kommt das Gleich auf den Täter zu, falls er innerhalb der nächsten 10 Jahre eine Fahrerlaubnis beantragt.
Nein, 10 Jahre sind durchaus richtig, falls a) noch keine Fahrerlaubnis vorhanden ist und b) keine isolierte Führerscheinsperre verhängt wird (damit ist aber nicht zu rechnen, da es strafrechtlich "nur" um Besitz, nicht um Trunkenheit im Verkehr geht. Damit entfällt die Anlaufhemmung nach StVG §29 (5)
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung [...] beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
Ohne Versagung oder Entziehug einer FE also auch kein Anlaufhemmung.
was :D was hat der Führerschein denn mit Ecstasy zutun also gehört habe ich das ja schon aber das es die warheit ist hahaha also wenn ich auf ner party schmeisse und mit nem teil erwischt werde ist mein Führerschein weg ?? was isn das fürn bullshit müssen die mir nicht erst beweisen wenn ich eine Gefahr für den strassenverkehr bin ? und mit 17 hat man ja schwer nen führerschein naja mich wundert beim deutschen staat ohnehin nix mehr die drogenpolitik ist ein einziges Trauerspiel
ich verstehe allgemein nicht warum die um e son wind machen aber an ADHS kranke Amphetamin verschreiben wie behindert ist das denn :D
ausserdem alk ist doch deutlich härter ??
Der Reihe nach:
- Der Thread ist 6 Jahre alt. Bist du Totengräber oder warum gräbst du den wieder aus?
- Der Konsum harter Drogen führt grundsätzlich zum Verlust der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Siehe FEV, Anlage 4, Ziffer 9.1.
- Eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs ist in diesem Fall nicht notwendig, der Gesetzgeber ist der Meinung dass Drogenkonsumenten nicht geeignet sind, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
- Methylphenidat ist kein Amphetamine, sondern ein Piperin-Derivat.
- Alkohol ist eine legale Droge, daher gibt es bei Missbrauch abgestufte Konsequenzen mit genaue festgelegten Grenzwerten.
- Abgesehen davon ist die Argumentation mit anderen Medikamenten/Drogen klassischer Whataboutism. Lass dir was besseres einfallen.
Das kommt darauf an ob er schon Vorstrafen hat. Darauf hin wird das Strafmaß angemessen.
Mit Sicherheit eine hohe Geldstrafe! Kommt auch auf die Menge an^^
Wenn der Verdacht auf Handel besteht wird es echt hart. Und das ist gut so. Bei eigenverbrauch sollte man den Dealer angeben. Für eine akademische Zukunft sicher nicht förderlich
arbeitsstunden wenn du schon öfters aufgefallen bist kann auch bewährung oder mal ein wenig jugendarrest kommen
Fast zu 100% richtig nur dass es 15 Jahre sind. Die Frist beginnt erst 5 jahre nach der Tat an zu laufen und dann nochmal 10 Jahre oben drauf also 15 Jahre. :) Dennoch sehr gut analysiert