In fahrenden Zug eingestiegen?
Mal angenommen, man öffnet die Tür eines Zuges wenn dieser gerade losfahren will, aber noch nicht losgefahren ist und erst in dem Moment anfährt als die Tür schon offen war und man noch in den Zug steigt. Ist mit einer Anzeige zu rechnen und wenn ja welches Strafmaß würde angewendet werden?
6 Antworten
Die Tür wird verriegelt, bevor der Zug losfährt.
Es wäre also ein Fehler und somit nicht Deine Schuld, wenn sich die Tür noch beim Losfahren öffnen lässt. Zumindest kann man Dir keine Absicht nachweisen.
Was man manchmal mitbekommt sind Leute, die sich bei einem abfahrenden Zug zwischen die Wagons gestellt und sich festgehalten haben.
Das ist übrigens ein Eingriff in den Bahnverkehr und somit auch strafbar.
Die meisten Züge und Bahnen verriegeln die Tür einige Momente bevor der Zug losfährt, sodass dies garnicht erst möglich ist. Wenn das möglich ist, ist dies ein Systemfehler/Problem mit der Tür selbst.
Normal gehen die türen beim anfahren des zuges nicht mehr auf. Ich glaube nicht das was kommt.
Hallo.
Das was du schreibst ist technisch in Deutschland nicht möglich.
Bevor der Zug losfährt sind die Türen verschlossen, eher kann der Lockführer nicht losfahren.
Mit Gruß
Bley 1914
Die Türen werden gesperrt kurz bevor der Zug losfährt, daher ist das gar nicht möglich. Der Zugfahrer sperrt die Türen, wartet bis alle zu sind (das sieht er) und fährt dann erst los.