400€ Job, darf Chef mir keine Stunden mehr zuteilen?
Hallo,
ich habe einen 400€ Job, unbefristeter Vertrag. Ab März hat mein Chef mich nicht mehr eingeteilt, ist das rechtens?
6 Antworten
Ist Arbeit auf Abruf vereinbart und/oder es gibt keine konkrete Vereinbarung über die wöchentliche, dann sind nach § 12 Abs. TzBfG von mindestens 10 Stunden auszugehen auf die du Anspruch hast zu arbeiten. Ist keine Arbeit auf Abruf vereinbart, dann ist der Arbeitgeber wenn er dich nicht einteilt im Annahmeverzug nach § 615 BGB und muss dich auch vergüten!
Von Arbeit auf Abruf ist dann auszugehen, wenn bspw vereinbart ist, dass nur das bezahlt wird was auch gearbeitet wurde. Jedoch besteht das Problem, dass es für 450€-Kräfte es keinerlei Stundenbeschränkung gibt - ausgenommen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und III - weshalb die 10-Stundenregel eingeführt wurde.
Du hast also rechtlich einen Anspruch auf die Vergütung, entweder nach § 12 Abs. TzBfG oder nach § 615 BGB wenn er dich nicht einsetzt - es sei denn, es wurde explizit was anderes im Vertrag vereinbart
Wenn die Regelung so besteht, wie Du sie da jetzt formuliert hast, dann bedeutet das:
Du hast Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten 60 stunden monatlich, auch wenn Du zu weniger Stunden eingeteilt wurdest, aber Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast; es ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers, wenn er nicht genug Arbeit für diese 60 Stunden haben sollte.
Die Formulierung "Die Arbeitszeit wird kurzfristig entsprechend den betrieblichen Erfordernissen [...] vereinbart." kann sich demnach nicht darauf beziehen, wieviele Stunden Du zu arbeiten hast, sondern wann diese Stunden abzuleisten sind (wann Du eingesetzt werden sollst).
Wenn Du also ab oder für März nicht eingeteilt bist, hast Du trotzdem Anspruch auf Bezahlung der vereinbarten 60 Stunden, wobei Du - noch einmal betont - Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitsleistung unbedingt anbieten musst, um Dich nicht durch "Stillhalten" mit dieser Situation einverstanden zu erklären!
Danke für die Antwort! Ich habe mich angeboten!
Du hast Anspruch auf Arbeit. Wenn Dein Betrieb Dich nicht beschäftigen möchte dann sollte er eine Kündigung schreiben. Geh zu Deinem Chef und biete Deine Arbeitskraft an.
Ohne eine wenigstens ungefähre Information über das, was in Deinem Arbeitsvertrag steht zur Stundenzahl und weiterem, wird man Dir hier wenig Sicheres antworten können zu Deinen möglichen Ansprüchen.
Hast Du eine feste Stundenzahl vereinbart, musst Du für diese Stunden auch bezahlt werden, auch wenn Du nicht eingeteilt bist, aber ausdrücklich Deine Arbeitskraft anbietest (Antwort von Maximilian112).
Wie viele Stunden stehen im Arbeitsvertrag? Gibt es eine Mindestanzahl?
Ja, du machst deine Arbeit bis du 400€ verdient hast. Du hast kein Festgehalt.
Wenn er dich braucht setzt er dich ein, wenn nicht, dann nicht.
Die 400 Euro sind ein "Festgehalt". Dafür muss der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft so viel Stunden zur Verfügung stellen, wie vereinbart sind. Wenn die Arbeit auf Abruf vereinbart ist, gelten 10 Stunden als vereinbart gem. TzBefG § 12. Wenn der Arbeitgeber ihn nicht einsetzt, entsteht dennoch ein Lohnanspruch. Also zunächst den Arbeitsvertrag prüfen, was zur Arbeitszeit festgelegt ist
Das Ding ist, dass die anderen 400€ Kräfte weiterhin eingesetzt werden, obwohl diese erst vor kurzen in den Betrieb aufgenommen wurden.
Danke für deine Antwort!! Unter Arbeitszeit steht folgendes:
Die Arbeitszeit beträgt monatlich 60 Stunden. Die Arbeitszeit wird kurzfristig entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften mit der Bereichsleitung des Arbeitgeber vereinbart (Beginn, Ende, Pause).