Darf ich einen leeren Pferdeanhänger ziehen mit Klasse B?
Hallo ihr lieben.. ich habe da mal ein anliegen..
Ich habe meinen Führerschein nun seit 11 Jahren und es ist aber der "neue" Klasse B... Ich möchte einen leeren Pferdeanhänger ziehen der Leer je nach Model zwischen 750 und 1000kg wiegt... Mein Audi A6 Kombi Diesel wiegt 1620kg und nun ist meine Frage darf ich den leeren Hänger mit meinem Auto ziehen? Jeder Pferdeanhänger hat eine Auflaufbremse. Ich habe nun in 3 Fahrschulen angerufen und iwie sagen sie ja wie auch Nein...wer kann mir da helfen?? Lg und vielen Dank im vorraus :D
6 Antworten
Wenn Du noch die alte Füherscheinklasse 3 hast, dann darfst Du grundsätzlich schon ein Auto mit Anhänger fahren.
Du solltest Dir Deinen Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ansehen. Da steht die zulässige Anhängerlast drin. Wie Du berechnen kannst, ob Dein Anhänger dafür geeignet ist, entnimmst Du aus diesem Link:
http://www.anhaengerland-vermietung.de/Was-darf-ich-anhaengen-...-52.html
Der Fragesteller hat, wie er in der Frage schreibt, die Klasse B. Und damit ist eine Antwort, die sich auf Klasse 3 bezieht, eigentlich sinnlos.
Sorry, ich hatte es auch gelesen und wollte meine Antwort ändern. Das funktionierte leider in der Zeit nicht mehr.
Wer heute einen Pkw mit Anhänger fahren will, braucht erst einmal eine Fahrerlaubnis BE. Evtl. kann man noch beantragen, dass der Führerschein so umgeschrieben wird, da man früher ja mit Klasse 3 auch mit Anhängern fahren durfte.
Wenn man seinen Führerschein zu den Zeiten gemacht hat, in denen es die Klasse 3 noch gab, kann man das problemlos in seinen neuen Schein eintragen lassen. Wenn man zu spät dran war und Klasse B gemacht hat, geht das leider nicht. Die Umstellung war soweit ich weiß am 01.01.1999 Die Fragestellerin hat ihren Schein vor 11 Jahren gemacht, also 2001. War also nur zwei Jahre zu spät dran.
Es geht beim Anhänger nicht drum, wieviel er wiegt, sondern wieviel er wiegen darf. Wenn er ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg hätte, dürftest du ihn problemlos ziehen. Wenn der Anhänger und du das Auto zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5t haben und das Leergewicht vom Auto höher ist als das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger, dann darfst du ihn auch ziehen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das nicht zutrifft, also darfst du ihn nicht ziehen.
Ich bin mir eigentlich auch sicher, dass diese Werte bei ihm zu hoch liegen. Aber sicherheitshalber habe ich nochmal nachgefragt.
Dann nenne mal folgende Daten:
1. Leergewicht des Zugfahrzeuges
2. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges
3. zul. Gesamtgewicht des Anhaengers
Das sind die Angaben, die man braucht, um sagen zu koennen, ob B reicht oder nicht.
Die gesamtmasse des pferdeanhängers bei einem 2er wären 2t..past also nicht..aber ich könnte einen 1,5er fahren da mein auto ja 1620 ca wiegt...so wurde es mir gerade bei der Polizei erklärt...
Ja, wenn der Anhänger maximal 1500kg wiegen darf und das Auto leer ca. 1600kg wiegt und voll nicht mehr als 2000kg wiegen darf, dann darfst du damit umherfahren.
nein darfst du nicht, dafuer brauchst du BE.
Nur einen Wohnwagen darfst du ohne Haengerfuehrerschein ziehen.
Und nun mal die Erklaerung, wie du darauf kommst.
Wohnwägen haben meistens ein recht niedriges zulässiges Gesamtgewicht. Es gibt auch einige, die auf 750kg zugelassen sind, deshalb ist es kein Problem, die mit nem B-Schein zu ziehen. Das gleiche gilt z.B. auch für manche Segelfliegeranhänger. Die Teile sind riesengroß und schwenken aus wie sonst was, aber sie sind leicht.
Die Regelung, dass da nur aufs Gewicht geachtet wird, ist ziemlich bescheuert wenn du mich fragst ^^
Ich habe es so in der Fahrschule gelernt, als ich meinen BE Fueherschein gemacht habe um einen Pferdehaenger zu ziehen ;)
Sie hat doch extra geschrieben, dass sie die neue Führerscheinklasse B hat.