§131 abs. 1 abgabenordnung?

4 Antworten

In Kurzfassung: Von euch sollte Geld eingezogen werden und eure Daten an den Schuldner weitergegeben werden.

Diese Verfügung ist aufgehoben und es wird nichts mehr eingezogen.

Beispiel: Es soll Kirchensteuer nachträglich eingezogen werden, aber es hat sich herausgestellt, dass ihr schon lange ausgetreten seid. Das entfällt dann also.

Text:

Abgabenordnung (AO)

§ 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

(1) Die Finanzbehörden sind verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen. Die Mitteilungspflicht besteht nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Die Finanzbehörden dürfen Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Ersuchen Namen und Anschriften ihrer Mitglieder, die dem Grunde nach zur Entrichtung von Abgaben im Sinne des Satzes 1 verpflichtet sind, sowie die von der Finanzbehörde für die Körperschaft festgesetzten Abgaben übermitteln, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung von in der Zuständigkeit der Körperschaft liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Offensichtlich bestand eine Pfändung des Gläubigers Finanzamt gegen die Schwester: Kontopfändung, Lohnpfändung oder welche auch immer.

Diese Pfändung besteht nun nicht mehr, da sie aufgehoben (= beendet) wurde.

Dass die Pfändung aufgehoben wurde . Du brauchst nichts mehr zu bezahlen .

Die Schuld schein beglichen zu sein - der Pfändungsbescheid wurde aufgehoben.