Schwester verschuldet - was kann passieren?

3 Antworten

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Mach dir keine Sorgen, dir und deinen Eltern kann und wird deswegen nichts weggenommen werden, da es die Schulden deiner Schwester sind.

Jack98765  31.08.2017, 09:15

Wenn die Eltern nicht beweisen können, dass sie den teuren Fernseher gekauft haben, kann dieser durchaus gepfändet werden.

Man hat dann i.d.R. 14 Tage Zeit um den Beweis zu erbringen. Ist das nicht möglich, ist das teure Teil weg.

froschkuh2  31.08.2017, 09:16
@Jack98765

nein, das ist falsch.

Jack98765  31.08.2017, 09:21
@froschkuh2

Nein ist es nicht.

Der Gerichtsvollzieher ist lt. Gesetz nicht dazu verpflichtet die Eigentumsverhältnisse zu klären.

mepeisen  31.08.2017, 11:47
@froschkuh2

Was Jack schreibt ist nicht nur richtig, es geht sogar noch viel weiter: Ein GV könnte sogar trotz Eigentumsnachweis jederzeit die Gegenstände der Eltern oder Schwester pfänden. Ein GV muss sich nicht um die Eigentumsverhältnisse kümmern.

In so einem Fall muss sich der echte Eigentümer vor Gericht mittels sogenannter Drittwiderspruchsklage wehren und dann entscheidet ein Gericht, ob wirklich bewiesen wurde, dass das alles der Mutter oder Schwester gehört.

Eine Empfehlung an dich: In Themen, wo es u.U. um viel Geld geht, bitte nur dann mitreden, wenn man sich informiert hat.

froschkuh2  31.08.2017, 12:41
@mepeisen

schlichtweg falsche Antwort. Natürlich hat der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse zu klären. Angenommen die Wohnung ist eine WG, bedient er sich einfach in allen Zimmern oder wie? Bitte nochmal reflektieren, Danke.

mepeisen  31.08.2017, 14:56
@froschkuh2

Ich lege dir nochmals nahe, dich zu informieren, bevor du mitreden willst.

Angenommen die Wohnung ist eine WG, bedient er sich einfach in allen Zimmern oder wie?

Ja, das kann der GV in der Tat. Es ist zunächst alles pfändbar, auf das der Schuldner Zugriff hat.

Ich zitiere mal aus den GVGA:

§ 119
Rechte Dritter an den im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gegenständen

(1) 1Der Gerichtsvollzieher prüft im Allgemeinen nicht, ob die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen zu dessen Vermögen gehören. 2Dies gilt sowohl dann, wenn zugunsten einer dritten Person ein die Veräußerung hinderndes Recht in Anspruch genommen wird, als auch dann, wenn der Schuldner behauptet, dass er die tatsächliche Gewalt über die Sachen nur für den Besitzer ausübe oder dass er sein Besitzrecht von einem anderen ableite. 3Für den Gerichtsvollzieher kommt es hiernach nur auf den äußeren Befund an. 4Für ihn gilt als Vermögen des Schuldners alles, was sich in dessen Gewahrsam befindet.

(2) 1Gegenstände, die offensichtlich zum Vermögen eines Dritten gehören, pfändet der Gerichtsvollzieher nicht, zum Beispiel dem Handwerker zur Reparatur, dem Frachtführer zum Transport und dem Pfandleiher zum Pfand übergebene Sachen, Klagewechsel in den Akten eines Rechtsanwalts. 2Dies gilt nicht, wenn der Dritte erklärt, dass er der Pfändung nicht widerspreche oder wenn der Gläubiger die Pfändung ausdrücklich verlangt.

Wieso willst du nicht einsehen, dass du völlig daneben liegst, froschkuh2

lifestyle76  31.08.2017, 16:01
@mepeisen

Absatz 2 könnte man auch so auslegen, dass bei einer vorliegenden Rechnung für einen Gegenstand auf den Namen eines Dritten davon ausgegangen werden kann, dass es offensichtlich zum Vermögen eines Dritten gehört. Damit würde es nicht gepfändet werden. Korrekt?

mepeisen  01.09.2017, 06:56
@lifestyle76

Ja. Das entscheidende Wort ist "kann". Der GV hat keinen Zwang, irgendeiner Rechnung Glauben zu schenken. Er kann auch einfach alles Verwertbare pfänden und dem Gericht dann die endgültige Entscheidung überlassen. Der GV ist diesbezüglich neutral.

Natürlich sind GV im Regelfall erfahren genug, dass sie da vernünftig handeln. Dass sie Eigentum dritter in Ruhe lassen, wenn es offenkundig nicht dem Schuldner gehört. Aber der Knackpunkt ist: Sie müssen nicht. Anders als froschkuh behauptet, gibt es da keinerlei Zwang, dass sie das Eigentum Dritter in Ruhe lassen. 

Die Rechnung kann ja auch aus einem ganz anderen Kauf stammen, wo man den gleichen Gegenstand kaufte.

Wenn deine Schwester Schulden hat, kann es sein, dass Pfändungen gegen sie laufen. Von daher müsst ihr mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen. Da empfiehlt sich immer, sauber zu kennzeichnen, welche Gegenstände wem gehören. Denn gepfändet werden kann natürlich nur das Eigentum eines Schuldners und nicht das seiner Eltern oder Geschwister.

Womit man leider auch rechnen muss, sind Besuche oder zumindest lästige Post von Inkassounternehmen, die mitunter sehr rustikal auftreten. Hier bitte gnadenlos vom Hausrecht Gebrauch machen und keinen durch die Tür lassen!

Grundsätzlich sollte deine Schwester dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen und gegebenenfalls eine Verbraucherinsolvenz einleiten, um ihr Schuldenproblem dauerhaft in den Griff zu bekommen und ihre Schulden irgendwann auch mal los zu sein.

Alles etwas nicht nachweislich dir oder deinen Eltern gehört, kann gepfändet werden. Wenn ihr also für teure Geräte keine Rechnungen mit dem Namen des Käufers oder einen Beleg, der beweist, dass das Geld von den Eltern stammt (Kontoauszug), vorweisen könnt, kann das Teil gepfändet werden.