Was bedeutet dieser Brief von der Staatsanwaltschaft? Siehe Foto?
Was bedeutet dieser Brief . Wir verstehen den Brief nicht so gut. Wir wissen worum es geht aber was genau Heist das ? Wir hatten nämlich Anzeige gemacht und das ist nun die 2. Antwort des Staates . Was heißt das ? Siehe Foto :
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Wir wissen worum es geht aber was genau Heist das ?
Ins Gesetz gucken ist doch nun nicht so schwierig, oder?
http://dejure.org/gesetze/StPO/154.html
Gegen den Beschuldigten gibt oder gab es noch ein anderes Ermittlungsverfahren. Würde man Deine angezeigte Tat ebenfalls mit anklagen, so würde dies voraussichtlich nicht zu einer wesentlich höheren Strafe führen.
Die Staatsanwaltschaft wird ihm auch nicht sagen, was ein gerichtliches Mahnverfahren ist.
Entweder informierst Du Dich jetzt bei Wikipedia oder Dein Vater beauftragt einen Anwalt und legt dort Geld auf den Tisch.
Danke nur dort wird das mal wieder so kompliziert erklärt , sodass ich das nicht verstehen kann.-.-. Egal wir haben aber glaub ich ein Mahnverfahren gemacht. Ich glaube ein Mahnverfahren ist ein Mahnbescheid . Und das ist die Antwort davon vom Staat !
Egal wir haben aber glaub ich ein Mahnverfahren gemacht.
Das glaub ich nicht.
Ich glaube ein Mahnverfahren ist ein Mahnbescheid .
Nicht ganz.
Und das ist die Antwort davon vom Staat !
Nein, das war die "Antwort" auf eine Strafanzeige.
Was ist ein Mahnbescheid?
Ok immerhin bekommt er eine (saftige) Strafe ! Denkst du es macht Sinn die ganze Sache weiter mit dem Anwalt zu verfolgen damit wir das Geld zurückbekommen ?
Denkst du es macht Sinn die ganze Sache weiter mit dem Anwalt zu verfolgen damit wir das Geld zurückbekommen ?
Ich kenne weder die näheren Umstände des Falls, noch die finanziellen Möglichkeiten des Beschuldigten.
Ich hätte womöglich bereit einen Mahnbescheid beantragt.
Und ist das jetzt fair ? Er hat sich 2 STRAFEN VERDient weil er 2 mal Misst gebaut hat ! Und jetzt bekommt er nur eine Strafe ? Das ist wie als ob ich dich um 2.000€ beklaue und einen anderen um 500€ beklaue . Und dann sagt der Staat zu mir "Den einen Fall streichen wir ! Du wirst nur für den zweiten Fall bestraft". Verstehst du was ich meine ? Ist das fair ? Habe nicht erwartet das sowas in Deutschland möglich ist !
Und ist das jetzt fair ?
Das weißt ich nicht. Ich weiß weder, um was es in Deinem Verfahren geht, noch um was es in dem anderen Verfahren geht.
Das ist wie als ob ich dich um 2.000€ beklaue und einen anderen um 500€ beklaue
Ja, möglich. Ist das dann so tragisch, dass er dann statt zu 140 Tagessätzen nur zu 120 Tagessätzen verurteilt wird, dafür aber das gesamte Verfahren schneller abläuft?
Und dann sagt der Staat zu mir "Den einen Fall streichen wir !
Du hast doch ohnehin nichts davon, dass er bestraft wird. Du bekommst dadurch weder Dein Geld zurück, noch würde die Strafe in Deine Tasche fließen.
Verstehst du was ich meine ?
Zum Teil.
Ist das fair ?
In der Regel ist das fair. Es bleibt Dir doch unbenommen, die 450 Euro einzuklagen.
Habe nicht erwartet das sowas in Deutschland möglich ist !
Dass was möglich ist? Dass Strafverfahren nicht wegen einer weiteren Tag, die nicht zu einer wesentlich höheren Bestrafung führen würde, aufgebläht werden?
Du weißt doch nicht, was dem Beschuldigten noch vorgeworfen wird.
Aha. Also das er uns um 450€ beklaut hat führt nicht zu einer höheren Strafe ? Ist ja sehr verständlich !
Also das er uns um 450€ beklaut hat
Es geht doch überhaupt nicht um Diebstahl.
führt nicht zu einer höheren Strafe
es führt voraussichtlich nicht zu einer wesentlich höheren Strafe.
Ist ja sehr verständlich !
Ja.
Was bedeutet dieser Brief von der Staatsanwaltschaft? Siehe Foto?Was bedeutet dieser Brief . Wir verstehen den Brief nicht so gut. Wir wissen worum es geht aber was genau Heist das ? Wir hatten nämlich Anzeige gemacht und das ist nun die 2. Antwort des Staates . Was heißt das ? Siehe Foto :
Mit freundlichen Grüßen
Das Schreiben bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft eure Anzeige nicht weiter bearbeiten wird, weil der Beschuldigte ohnehin vor Gericht gestellt wird und eine Strafe zu erwarten hat.
MfG
Arnold
Genau ! Vllt zeige ich die Justiz an und dann sitzt die Justiz beim Gericht neben sich selbst und verklagt sich selbst für eine Strafe hahahah-.-
zieh ab
Ja genau das versteh ich nämlich auch nicht , was hat das eine mit dem anderen zu tun ?? Nur weil ihn ne Strafe erwartet heißt noch lange nicht das die geschädigte ihre Anzeige nicht vor Gericht kommt !! Arme Justiz echt 👎👎👎
Liebe Freunde DenisSulovic21 und Alanbar31, ich habe doch nur den Inhalt des Schreibens zusammengefasst, aber kein Urteil gefällt. :-)
Und ihr habt beide Recht: auch der Diebstahl von 450 € ist ein Verbrechen und eben Diebstahl - und muss von Amts wegen verfolgt werden. Ein Urteil in der Sache wäre auch die Voraussetzung, die gestohlene Summe zurückzubekommen.
Ohne nähere Kenntnis des Falles scheint mir dennoch das Vorgehen des zuständigen Staatsanwaltes fragwürdig. Man könnte bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Ich würde jedoch dringend raten, keine Alleingänge zu unternehmen, sondern sofort die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
MfG
Arnold
auch der Diebstahl von 450 € ist ein Verbrechen und eben Diebstahl
In dem beschrieben Ausgangsfall ging es um einen Betrug. Weder Betrug noch Diebstahl sind Verbrechen, sondern Vergehen.
Ein Urteil in der Sache wäre auch die Voraussetzung, die gestohlene Summe zurückzubekommen
Nein.
Ohne nähere Kenntnis des Falles scheint mir dennoch das Vorgehen des zuständigen Staatsanwaltes fragwürdig
Warum? Ich finde die Begründung absolut schlüssig.
Und wieso wird er nicht noch eine Strafe wegen uns bekommen ? Das ist doch unfair !!!! Nur weil der vorm Gericht steht Heist das jetzt das er von unserem Fall ganz einfach ohne Strafe davonkommt ?
Das euer Verfahren eingestellt wurde, weil derjenige, gegen den ihr eine Anzeige erstattet habt, bereits ein anderes Gerichtsverfahren hat, wo er - wenn schuldig - eine höhere Strafe zu bekommen hat, als durch eure Anzeige.
Ok -.-
Asoooooooooo ja das klingt verständlich ! Aber wir wollen Geld zurück fordern , weil er uns 450€ geklaut hat!
Das ist aber unabhängig von eurer Anzeige. Die Anzeige war "Strafrechtlich", damit er für den Diebstahl bestraft wird, um das Geld auch wieder zu bekommen, sollte ihr euch an einen Anwalt wenden, das geht dann über das Zivilrecht.
Derjenige wird nicht bestraft, aber ein anderes (wahrscheinlich einschlägiges) Verfahren gegen ihn ist anhängig und deine/eure Anzeige fällt nicht mehr ins Gewicht.
Asoo ok ! Immerhin krichter eine saftige Strafe !
Wieso fällt unsere nicht uns Gewicht ?
Ich schätze, dass der Beschuldigte eine einschlägige (also wegen eines gleichgelagerten, aber schlimmer ins Gewicht fallenden Deliktes) Anzeige an der Backe hat und dieser Tatbestand verfolgt wird, weil er nach derselben Grundlage verfolgt/bestraft wird, aber natürlich das "schlimmere Vergehen" eher geahndet wird...
deine Anzeige wird nicht weiter bearbeitet.
Wieso nicht
Asoo ok . Ich weis immernoch nicht was ein Mahnbescheid oder verfahren ist . Mein Vater hat bei der Nummer im Brief angerufen und die sagten das sie es nicht über das Telefon besprechen dürfen sondern per Email . Also schreiben wir denen gleich eine Email !