Was bedeutet "Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgehoben"?
Hallo
Ich bin seit knapp 2 Jahren in einem Insolvenzverfahren habe heute einen Brief bekommen wo ich nicht ganz verstehe was das bedeutet.
Frage:
Was bedeutet, Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 InsO nach Schlussverteilung aufgehoben?
Spricht das jetzt gut oder schlecht für mich?
5 Antworten
Das ist gut für Dich und ein ganz normaler Vorgang.
§ 200 Inso, Aufhebung des Insolvenzverfahrens (1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. (2) Der Beschluß und der Grund der Aufhebung sind öffentlich bekanntzumachen. Die §§ 31 bis 33 gelten entsprechend.
In gut 4 Jahren bist Du schuldenfrei. Da hast du aber einen sehr sehr schlechten "Berater", der nur aufs Geld schaut und nicht wirklich hilft, für die Insolvenz gehabt, wenn es noch Nachfragen dieser Art gibt. Mehr Infos: http://www.schuldnerakuthilfe.com/forderungsanmeldung-in-der-wohlverhaltensperiode.html
Es gibt unterschiedliche Formen, wie man ein Insolvenzverfahren einleiten kann. So hat z.B. bei einer Firma, Selbstständiger etc. eine Krankenkasse die Möglichkeit das Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn der Schuldner nicht mehr die Beiträge zahlt.
Selbstverständlich hat auch der Schuldner die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen wegen z.B. drohender Überschuldung, drohender Zahlungsunfähigkeit etc. zu beantragen.
Sobald der Antrag bei Gericht eingegangen ist eröffnet das zuständige Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren und nicht, wie unten beschrieben, der Insolvenzverwalter. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird alsdann der Insolvenzverwalter bestimmt z.B. ein Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Dieser hat dann die Aufgabe zu prüfen, ob man durch ein kontrolliertes Insolvenzverfahren den Schuldner sanieren kann oder auch nicht.
Wird ein Insolvenzverfahren aufgehoben, wie z.B. bei Dir beschrieben, heißt dies, dass eine Regulierung der Schulden mittels Insolvenzverfahren nicht mehr möglich ist. In Deinem Falle heißt es, es war nicht genug Geld da um alle Gläubiger zu befriedigen. Da nicht genügend Geld da war, erspart man sich zugleich auch die Schlussverteilung.
Mit diesem Verfahren ist der Schuldner aber nicht erledigt, wie unten beschrieben. Denn wenn er und dies ist meistens der Fall die Restschuldbefreiuung beantragt hat, wird diese nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gerichtlich durch Beschluss angekündigt.
Mit Ankündigung der Restschuldbefreiung, die Du alsdann auch später in www.insolvenzbekanntmachungen.de ersehen kannst, tritt die Wohlverhaltensphase ein. Nach Ablauf dieser Wohlverphaltensphase wird dem Schuldner wenn er alle Pflichten erfüllt hat, die Restschuldbefreiung erteilt. Dass heißt alsdann, dass der Schuldner dann schuldenfrei ist.
Ein Insolvenzverfahren kann also auch im Vorfeld gut sein um ggfls. eine Firma noch zu retten. Denn der Insolvenzverwalter hat durch Beschluss des Gerichtes soviele Möglichkeiten und kann den Gläubigern auch die Zwangsvollstreckung untersagen, was ja schon ohnehin durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschehen ist.
Damit hat der Schuldner alsdann wieder ein wenig mehr Luft.
Noch etwas zur Anmerkung. Ich finde es immer gut, dass hier Leute in verschiedenen Bereichen Kommentare abgeben, die eigentlich keine Ahnung davon haben.
Hoffe Deine Frage beantwortet zu haben.
Wird ein Insolvenzverfahren aufgehoben, wie z.B. bei Dir beschrieben, heißt dies, dass eine Regulierung der Schulden mittels Insolvenzverfahren nicht mehr möglich ist. In Deinem Falle heißt es, es war nicht genug Geld da um alle Gläubiger zu befriedigen. Da nicht genügend Geld da war, erspart man sich zugleich auch die Schlussverteilung. (in der mitte stehts ;) )
Klingt nach entweder nach " Schuld ist abgetragen" - oder Du hast Dich "regelwidrig" verhalten und es wurde deshalb aufgehoben. Beide Umstände solltest Du selbst ja kennen, oder?
Da sie schreiben, nach "Schlußverteilung", würde ich sagen, Deine Schuld ist getilgt!!! Sorry, hatte das Wort überlesen;) Pardon me!
Alle Gläubiger wurde befriedigt und Du bist Schuldenfrei heißt das. Hättest Du eigentlich wissen müssen so ganz ohne Dein zutun werden die doch Ihr Geld nicht bekommen haben.
Hast du keinen Insolvenzberater?? Frag den!
Alles schön und gut- aber hier geht es um die Frage der "Aufhebung"- und die hast Du leider nicht beantwortet!