10 g Marihuana bei mir gefunden, womit muss ich rechnen?

9 Antworten

Einfach die Auswirkungen der Anzeige abwarten.

Wer vorher nicht vernünftig ist, der muss sich später über die Folgen nicht wundern.

Nicht vorbestraft, erstmalig in Erscheinung getreten, wirst wohl mit ner Geldstrafe davonkommen.

Ich hoffe allerdings das die nichts wegen deinem Führerschein sagen. Das wird dann teuer.

clemensw  17.06.2014, 12:12
Ich hoffe allerdings das die nichts wegen deinem Führerschein sagen.

Da müsste der Beamte schon pennen, wenn er keine Meldung nach StVG §2 (12) an die FsSt macht.

(Jaaaa, kommt auch manchmal vor, ist aber nicht sehr wahrscheinlich)

Über das Strafmaß entscheidet immer der Richter. Wir können hier nur grobe Schätzungen an Hand ähnlicher Urteile abgeben.

n deinem Fall: Hamburg (lockere Drogenpolitik), Ersttäter, einfache Menge (geringe Menge in Hamburg sind 6g, somit keine Einstellung nach BTMG §31a), nur Erwerb, kein Handel...

Mit 19 Jahren kann noch das Jugendstrafrecht angewendet werden, d.h. keine Verurteilung zu einer Geldstrafe, sondern Sozialstunden (viel Spaß als Essensschubse, Urinkellner und Klopfannenspüler im nächsten Krankenhaus / Altersheim). Das erscheint nicht im Führungszeugnis.

Selbst bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht sollte es noch mit einer Geldstrafe abgehen, die unter 90 Tagessätzen liegt (und somit auch nicht im Führungszeugnis auftaucht).

Als nächsten Schritt solltest Du einen Anwalt einschalten und Akteneinsicht nehmen lassen. Bis dahin (und ganz allgemen): Keine Aussage bei der Polizei! KLAPPE HALTEN!

Über die verwaltungsrechtlichen Folgen (Führerschein) steht bereits alles in der Antwort von "ginatilan".

Hallo

was strafrechtlich auf dich zukommt kann hier niemand beantworten, das alleine wird am Richter liegen.

was aber führerscheinrechtlich dich erwarten wird, das kann ich dir genau sagen

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert

schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...

es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.

Einmal kurz gegoogelt und du hättest dir die größte Aufregung selber ersparen können: In Hamburg gelten bis 15g Cannabis noch als geringfügige Menge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Drogenbesitz

Abgesehen davon: Ein und die selbe Menge Drogen kann nicht gleichzeitig mehreren Tätern zugeordnet werden. Entweder einer ist für die gesamte Menge verantwortlich oder das wird geteilt.

Das wird vermutlich auf Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe hinauslaufen. Keine Ahnung, wie das mit dem Führerschein aussieht. Mal vorsichtshalber in nächster Zeit nix rauchen und mit Drogentest rechnen.

grundsätzlich gilt: Freiwillig sagt man nix gegenüber der Polizei. Das wird nämlich ausschließlich gegen einen verwendet!

clemensw  17.06.2014, 12:20
In Hamburg gelten bis 15g Cannabis noch als geringfügige Menge.

In Wikipedia steht leider viel Schrott - so auch in diesem Falle.

Die korrekten Mengen findest Du im Artikel "Menge (Betäubungsmittelrecht)".

Für Hamburg 6 Gramm!

Weitere Quellen als Beleg:

blog.beck.de/2012/11/13/justizministerkonferenz-endlich-vereinheitlichung-der-sog-geringen-menge-bei-cannabis

hanfverband.de/index.php/themen/recht-a-urteile/1502-bundesland-vergleich-der-richtlinien-zur-anwendung-des-s-31a-btmg

Rollin81  17.06.2014, 11:00

DH!!! Super Antwort. Genau so und nicht anders.

Aussage gegenüber der Polizei immer verweigern.