Was passiert jetzt ( 500g Marihuana)?

11 Antworten

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Mit den 500g hat sie die Grenze zur "nicht geringen Menge" weit überschritten. Das ist bei Erwachsenen mit Mindeststrafe von 1 Jahr bedroht. Bei Jugendlichen gibt es solche Strafrahmen nicht. Und 18jährige werden meist nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Was am Ende bei heraus kommt, kann man jetzt nicht sagen, da abzuwarten bleibt, was denn bei den Ermittlungen noch heraus kommt und was man ihr alles wird nachweisen können. Bleibt es bei dem Besitz der 500g, wird sie ganz sicher nicht in den Jugendknast gehen, eine Bewährungsstrafe ist aber nicht ganz unwahrscheinlich. Kann man ihr hingegen auch noch diverse Geschäfte nachweisen, kann die Sache schon anders ausgehen.

Glücklicherweise hat sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, da es sich bei der Tat um ein "Verbrechen" handelt. Ich rate dazu, so schnell wie möglich Kontakt mit einem Fachanwalt für Strafrecht aufzunehmen.

WightyMig 
Beitragsersteller
 13.12.2017, 13:16

Yup.Genauso ist es gekommen.

Hallo,

auf Grund der Menge wird "Handel" angenommen. Wenn es sich bei den "komischen Geräten" um Utensilien zum Verkauf von Betäubungsmittel handelt, dürfte in Kombination mit der Menge der gewerbsmäßige Handel im Raum stehen (§29 BtMG//I Nr. 1, III Nr. 1).

Mindeststrafe ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Auf Grund des Alters KANN sie noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, das ist aber nur eine Möglichkeit.

Sollte sie aktuell in U-Haft sitzen, kannst du davon ausgehen, dass sie ihren Ausbildungsplatz verliert.... an eurer Stelle würde ich sie aber nicht abmelden...

was hat die tatsache, dass sie mit dieser menge gras "erwischt" wurde mit ihrer ausbildung zu tun? wenn sie JETZT nicht gerade einsitzt, kann sie doch wohl ganz normal arbeiten gehen! jedenfalls so lange, bis sich "weiteres ergibt". 

Naja, kommt darauf an was man ihr jetzt nachweisen kann. Wenn ihr jetzt nicht gerade nachgewiesen wird, dass sie das schon öfter gemacht hat und sie einen guten Anwalt + eine gute Sozialprognose hat, dann kann das schon "nur" Bewährung werden. Dazu müsste man aber noch mehr wissen. Wie ist das zustande gekommen und konsumiert sie auch selbst? Der nächste Punkt ist, wie gut ist das Zeug denn? Natürlich kann man erst genaues sagen wenn die Auswertung da ist, aber das sind alles Punkte an denen man sich orientieren kann.

Wenn Sie ehrlich ist und Ihre erste Strafe ist, kann es möglich sein, dass Sie mit Sozialstunden und einer Anzeige davon kommt. Alles Gute

Dommie1306  13.09.2017, 07:43

1. Dürfte das sowieso noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

2. Nein es gibt keine Sozialstunden im Erwachsenenstrafrecht. Nach 153a StPO, kann eine Geldstrafe umgewandelt werden. Im Gegensatz zum Jugendstrafrecht ist das aber dann nicht die eigentliche "Strafe" (und ja ich weiß, es ist vom Ergebnis her das gleiche, ist aber nun mal juristisch etwas ganz anderes).

3. Vermute ich bei 500g, dass es zu einer Freiheitsstrafe kommt - ggf. auf Bewährung beim Ersttäter.

AssassineConno2  13.09.2017, 07:20

zumindest ohne Verfahrensfehler wüsste ich nicht wie

AssassineConno2  13.09.2017, 07:16

ein verbrechen kann nicht eingestellt werden.

Ch8888  13.09.2017, 04:59

§153a StPO ***

Ch8888  13.09.2017, 04:56

als umgewandelte Strafe

Ch8888  13.09.2017, 04:55

Gibt es in Verbindung mit einer Einstellung im § 153 StPO

Ch8888  13.09.2017, 04:53

Natürlich lol

gri1su  13.09.2017, 04:53

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es keine Sozialstunden.