1-Zimmer-Wohnung als Arbeitszimmer?
Das Arbeitszimmer eines Graphikers ist z.B. Mittelpunkt der Tätigkeit, er hat darin jedoch ein Bett stehen und wohnt auch darin, weil es eben nur ein Zimmer gibt. Gilt das Zimmer einer 1-Zimmerwohnung als häusliches Arbeitszimmer, wenn er seine Tätigkeit ausschließlich von zuhause ausübt?
3 Antworten
Ich denke nicht weil es nicht nur zur Arbeit benutzt wird.
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftstellerischer und verwaltungstechnischer Arbeiten dient.
Bei der Ausstattung mit einem Bett dient die Tätigkeit in dem Raum nicht mehr "vorwiegend" der beruflichen Tätigkeit. Eine anteilige Aufteilung der Kosten (z.B. anhand eines Zeitenbuches) ist nicht zulässig (BFH: vom 27.07.2015, GrS 1/14). Das bedeutet, eine mehr als nur untergeordnete private Nutzung führt zu einem Ausschluss der Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer.
nein, es muss separat sein...