1 Monat 1200 Netto Job in als Hartz 4 Empfänger?

4 Antworten

Du würdest dann im Monat in dem du diese 1200 € Netto auf dein Konto ( Zuflussprinzip ) aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern fallen, weil du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen Bedarf selber decken könntest.

Deine Eltern würden also für diesen Monat kein Geld mehr für dich bekommen, du müsstest dann deinen Anteil an Warmmiete, Haushaltsstrom, Lebensmittel usw.selber an deine Eltern zahlen, zudem würden deine Eltern dann auch für den Rest der BG - weniger Geld bekommen.

Denn wenn du ab 01.08.2019 eine Ausbildung beginnst, bekommen deine Eltern für dich ja trotz Arbeit weiterhin Kindergeld gezahlt und wenn du deinen Bedarf auch ohne dem Kindergeld bzw.nur mit einem Teil decken kannst, dann wird das nicht mehr benötigte Kindergeld auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet.

Also im Endeffekt bekommen deine Eltern nicht wirklich weniger, denn sie können ja dann dein Kindergeld für die Kürzung vom Jobcenter einsetzen, evtl.hätten sie sogar min.30 € Versicherungspauschale mehr, wenn das Elternteil welches das Kindergeld bekommt nicht schon Freibeträge auf anderes Einkommen absetzt.

Dir blieben also angenommen deine 1200 € Nettoeinkommen, dann käme es darauf an wie viele Personen inkl.dir in der Wohnung leben, was deine Eltern an Warmmiete und monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen.

Ab 18 unter 25 stünden dir an Bedarf derzeit min.339 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt zu und dazu käme dann dein Anteil für die Warmmiete.

Du müsstest dann also deinen Eltern min.deinen Anteil für die Warmmiete und Haushaltsstrom zahlen und dazu noch ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung oder du machst das dann selber.

Was dann übrig bleibt darf in der Regel nicht auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden, weil du deinen Eltern und Geschwister im SGB - ll außer dem nicht mehr benötigtem Kindergeld nicht zum Unterhalt verpflichtet bist.

Ab deiner Ausbildung sieht es dann wieder anders aus, man müsste dann also außer den 560 € Netto auch noch wissen was du an Brutto Vergütung ( laut Azubi Vertrag ) bekommst, denn danach wird dann dein Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet.

Das wären dann zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge werden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und dazu werden dann sonstige Einkommen wie Kindergeld usw.addiert und dieses gesamte anrechenbare Einkommen wird dann wieder auf deinen Bedarf angerechnet.

Würdest du dann wieder genug anrechenbares Einkommen haben, um damit deinen Bedarf selber decken zu können, dann würdest du auch hier unter 25 Jahren aus der BG - deiner Eltern raus sein und nur evtl.nicht mehr benötigtes Kindergeld dürfte dann in der Regel auf den Bedarf der übrigen BG - angerechnet werden.

Wenn du also 560 € Netto verdienst, dann sollte dein Brutto bei um die 700 € liegen, dann läge dein Freibetrag bei zunächst 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 600 € stünden dir nochmal ( 20 % ) 120 € an Freibetrag zu, gesamt also 220 € an Freibetrag.

Es blieben also von deinen 560 € Netto nach Abzug der 220 € Freibetrag max.um die 340 € anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu käme dann dein Kindergeld von 204 € ( ab Juli ) , du würdest dann um die 544 € gesamtes anrechenbares Einkommen haben.

Von diesen ca.544 € ginge dann zunächst der derzeitige Regelbedarf von 339 € ab, es blieben dann für dein Anteil der Warmmiete noch um die 205 € übrig.

Sollte dein Anteil dann geringer sein, dann würdest du aus der BG - deiner Eltern raus sein, aber solange du zur Deckung deines Bedarfs noch Kindergeld benötigst, bist du zur Mitwirkung gegenüber des Jobcenters verpflichtet, du musst also auf Verlangen Nachweise über dein Einkommen / Vermögen erbringen.

Würdest du angenommen eine günstige Unterkunft bekommen und nach deinem Auszug die Wohnung nicht unangemessen werden, dann könntest du ja ohne Probleme ausziehen, dir stünden dann zu deinen 560 € Netto auch noch die 204 € Kindergeld zu, wenn dir deine Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen könnten bzw.würden.

Du hättest dann also um die 760 € und könntest ggf.noch einen Minijob bis zu 450 € Brutto ausüben, zusätzlich könntest du dann ggf.auch noch BAB - ( in der Erstausbildung ) bei der Agentur für Arbeit beantragen und evtl.auch noch ALG - 2 als Aufstockung.

ein0815er 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 01:51

Oh Gott, ist das kompliziert.. Wie viel würden meine Eltern dann noch bekommen, wenn ich aus der BG raus bin ( 5 Kopf große Familie )? Und habe ich das richtig verstanden, dass ich von den 1200€ Netto viel abgeben muss, so ca. die Hälfte?

Und während der Ausbildung auszuziehen, ist weniger sinnvoll, finde ich.

isomatte  31.05.2019, 08:35
@ein0815er

Ab 18 unter 25 stehen dir derzeit min. 339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu kommt dann dein Teil der Warmmiete, also bei angenommen 5 Personen mit dir und einer Warmmiete von angenommen 1000 € wären das jeweils 200 €.

Dann würden deine Eltern für diesen 1 Monat also erst einmal die 339 € + angenommen 200 € Anteil Warmmiete = 539 € nicht mehr für dich bekommen und dann würde dein Kindergeld als Einkommen von Mutter oder Vater gerechnet und evtl.30 € Versicherungspauschale abgezogen, weil du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Es blieben dann also rein rechnerisch nur diese angenommenen ca.539 € übrig, die deine Eltern dann nicht mehr für dich bekommen würden.

Du müsstest dann für diesen 1 Monat min. die angenommenen 200 € Anteil deiner Warmmiete zahlen, dazu dann dein Anteil für den Abschlag für Haushaltsstrom, evtl.für Telefon / Internet wenn du das auch nutzt und dazu käme ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung, könntest du ja aber auch selber übernehmen.

Dann müsstest du deinen Eltern ja max.die angenommenen 200 € für die Warmmiete zahlen + Anteil für Strom + evtl.Anteil für Telefon / Internet, wenn du deine Verpflegung / Versorgung selber übernehmen würdest und der Rest von deinen 1200 € Netto blieben dir ja.

Das mit dem Auszug war ja auch nur ein Vorschlag, mit 560 € Netto Vergütung + Kindergeld und kein Nebenjob würde ich auch nicht freiwillig bei meinen Eltern ausziehen.

Dann klink Dich doch für Juni 2019 aus der BG aus. Du müßtest allerdings den Anteil an Miete für Deine Person Deiner Mutter überlassen und Dich selbst ernähren.

ein0815er 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 01:43

Muss man das vorher bescheid sagen, dass man da raus möchte?

das, was du verdienst, wird dir niemals als mitglied einer bedarfsgemeinschaft gekürzt. du musst jeden hinzuverdienst dem jobcenter melden.

es wird bis auf den sockel-betrag auf die übrigen leistungen für die gesamte BG angerechnet, sprich, deine eltern bekommen entsprechend weniger vom jobcenter

ein0815er 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 01:44

Frage war, wie viel ich dann noch bekomme, von den Rechnungen her.

Wenn du für 1200 Euro Netto arbeitest hast du am ende 1200 Euro übrig. Das Amt zieht dir das Geld nicht ab, du bekommst nur weniger/kein Hartz-IV mehr. Bei so einem hohen Lohn würdest du wahrscheinlich aus der Bedarfsgemeinschaft fliegen und kein Hartz-IV mehr bekommen, ebenso müsstest du aber dann auch alle Anteile wie Miete, strom, Essen, etc selber bezahlen (Deinen Anteil, jetzt nicht die ganze Miete xd). Deine restlichen Familienmitglieder bekommen ganz normal ihr Geld.

Übrigens: Falls das Amt auf die Idee kommen sollte das Geld deiner Eltern zu kürzen weil du ja jetzt viel bekommst dann solltest du Widerspruch einlegen, du musst nicht für deine Eltern aufkommen.

ein0815er 
Beitragsersteller
 30.05.2019, 01:45

Wie viel bekommen meine Eltern dann, wenn sie jetzt 1000€ bekommen und ich dann raus bin?

JobcenterTycoon  30.05.2019, 11:55
@ein0815er

1000 Euro. Die Eltern bekommen ganz normal ihr Geld, nur du bekommst dann kein Geld mehr und musst für alles selber aufkommen.