Ich will bald eine Ausbildung anfangen, und meine Mutter lebt von Hartz 4. Wird mir Geld abgezogen?
Ich bin 16 jahre alt und fange im Oktober mit meiner Ausbildung an und meine Mutter lebt von Hartz 4 da sie nicht arbeiten kann weil ich zwei kleine Geschwister habe um die sie sich kümmern muss . Nun meinte meine Mutter das ich das geld was ich in der Ausbildung verdiene nicht bekomme weil wir von Hartz 4 leben und der staat das geld behält was ich erarbeitet habe . Ich kann das nicht so richtig glauben weil es einfach nur dreist wäre wenn das stimmen würde . Wenn jemand Ahnung davon hat dann könntet ihr es mir ja sagen . Danke im Vorraus :)
9 Antworten
Du bekommst natürlich dein Azubi Gehalt von deinem AG - auf dein Konto gezahlt,aber dieses wird auf deinen Bedarf angerechnet,nachdem das Jobcenter theoretisch deine Freibeträge aus deinem Brutto berechnet hat und theoretisch vom Netto abgezogen wurde,dass ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und das wird mit deinem Kindergeld auf deinen Bedarf angerechnet und deine Leistungen gekürzt oder sogar ganz eingestellt,wenn du deinen Bedarf dann aus eigenem Einkommen decken kannst !
Dann würdest du auch nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören.
Du musst dann natürlich diese Kürzung mit deinem Einkommen wieder ausgleichen,aber zumindest deinen Kopfanteil deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) an deine Mutter zahlen,dann müsstest du dich aber auch selber versorgen.
Der Kopfanteil der KDU - berechnet sich nach der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt,wenn du also mit Mutter und Geschwister allein lebst,dann würde dein Kopfanteil 1 / 4 der Warmmiete betragen und diesen müsstest du dann min.an deine Mutter zahlen,käme halt auf dein Brutto / Nettoeinkommen an,ob du noch Unterhalt bekommst und wie hoch die Kosten der Warmmiete sind.
Dein Kindergeld könnte dann evtl.auch auf den Bedarf der BG - deiner Mutter angerechnet werden,wenn du aus der BG - raus sein würdest und das Kindergeld nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.
Wenn du wissen möchtest was dir bleibt,dann mach die obigen Angaben und ich rechne es dir aus.
Der Beitrag, den deine Mutter bekommt wird durch deinen "Verdienst" neu berechnet. Somit wird sie wahrscheinlich weniger bekommen, dir jedoch wird nix abgezogen außer die Sozialversicherungen und bei über 900 Brutto noch die Lohnsteuer.
Du bekommst dein Gehalt natürlich ausbezahlt. Da ihr als Bedarfsgemeinschaft dann aber über mehr Geld verfügt, wird dein Gehalt mit dem H4 verrechnet. Deine Mutter bekommt dadurch dann weniger Geld. Das hat sie wahrscheinlich gemeint.
Damit die Haushaltskasse dann noch aufgeht musst du möglicherweise einen Teil deines Gehalts als Kostgeld an deine Mutter geben.
Nun meinte meine Mutter das ich das geld was ich in der Ausbildung verdiene nicht bekomme weil wir von Hartz 4 leben und der staat das geld behält was ich erarbeitet habe .
Das Geld was man erarbeitet hat, bekommt man immer komplett (also den Netto-Lohn nach Abzug Lohnsteuer, etc.). Was aber passiert, wenn man entsprechendes Einkommen hat ist: Die Leistungen vom Amt werden gekürzt oder entfallen gegebenenfalls, da man durch den Verdienst die Bedürftigkeit verringert.
Nein, Die wird nichts abgezogen, auch Deiner Mutter nicht.
Deine Mutter hat aber bisher Geld für Deine Lebenshaltungskosten bekommen, und da Du jetzt etwas verdienst, wird dieses Geld natürlich abgezogen. Deiner Mutter selbst und auch Deinen beiden Geschwistern wird aber nichts abgezogen.