Hartz 4, wenn Partner 1800€ netto verdient?
Hallo!
Folgendes: Ich habe eine schulische Ausbildung gemacht und nun bewerbe ich mich fleißig für ein Praktikum. Das ist in meinem Bereich nötig, wenn man noch keinerlei Berufserfahrung hat. Das Praktikum wird vergütet und liegt in der Regel zwischen 400 und 500 Euro Brutto. So, ich habe nun keinerlei finanzielle Einnahmen, in der Ausbildung habe ich mich u.a. durch Bafög finanziert. Nun wohne ich mit meinem Freund zusammen, der um die 1800€ Netto verdient, große Ersparnisse haben wir nicht, vielleicht 2000-3000€. Nun meine Frage, ob ich ein Anrecht auf Hartz4 habe oder mein Freund zuviel verdient? Wenn ich jetzt nicht mit meinem Freund zusammenwohnen würde, würde ich denn trotz vergütetem Praktikum finanzielle Unterstützung bekommen?
Vielen Danl für eure Antworten!
Liebe Grüße, Monique
2 Antworten
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft aufgrund des gemeinsamen Haushaltes, kann eheähnliche Lebenspartnerschaft sein, also nichts. Zwei getrennte Haushalte - keine Ehe, dann H4 für Dich.
Wenn jeder ein eigenes Konto hat und die Finanziellen Angelegenheiten getrennt werden ( Also Du nicht auf sein Konto und umgedreht zugreifen kann ) und Du einen Antrag bei der ARGE- auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt stellst,müsstest Du noch etwas bekommen ! Das heißt,im Antrag musst Du das Datum des Einzugs und Nachweise über das Einkommen von Dir und Deinem Freund angeben . Ab dem Tag des Einzuges,hast Du 1 Jahr wo das Einkommen Deines Freundes nicht auf Deinen Anspruch angerechnet wird . Das heißt, Dein Freund muss für Dich im 1 Jahr mit seinem Einkommen nicht für Deinen Unterhalt aufkommen . Im Antrag sind auch die Miethöhe anzugeben,mit Nachweisen sowie Aktuelle Kontoauszüge,von Dir und Deinem Freund . ( Wenn Sparbuch vorhanden,auch Nachweis ) , Du müsstest im Ersten Jahr die halbe Warmmiete vom Amt bekommen . Dazu kommt bei Deinem Einkommen von ca. 500 Euro Brutto ein Freibetrag von 180 Euro den Du von Deinem Nettoeinkommen abziehen musst . Bleiben nach dem Abzug des Freibetrags von 180 Euro, weniger als 374 Euro über , bekommst Du zusätzlich die Differenz bis zu 374 Euro vom Amt gezahlt . ( Ist aber nur im 1 Jahr so ) , Danach werdet Ihr gemeinsam Veranlagt,das bedeutet, wenn nach Abzug der Freibeträge und der Warmmiete für Euch noch mehr über bleibt als der Regelsatz für ALG2 - vorsieht, bekommst Du keine Unterstützung mehr ! Für die Freibeträge gibt es im Internet einen Rechner ( Gib einfach ein, Freibeträge für ALG 2 )