1 minijob + 1 vollzeitjob möglich?
Hallo, ich bin 18 jahre alt und hab dieses jahr die schule fertiggemacht.
nun helfe ich seit 2 monaten in einem eiscafé auf minijobbasis aus. da mir das geld aber keineswegs reicht und ich bestimmte ziele für das nächste jahr habe, habe ich weitere bewerbungen abgeschickt und habe diese woche ein vorstellungsgespräch in einem geschäft für eine vollzeitstelle.
ich habe in der bewerbung nicht angegeben, dass ich den minijob habe. ich habe vor, das beim vorstellungsgespräch zu erwähnen, habe aber bange, dass sie mich deshalb nicht nehmen wollen. den minijob tätige ich auch immer nur am wochenende.
nun meine frage: wie wäre das mit steuern bei zwei jobs? wenn ich mit dem vollzeitjob 40h/woche und dem minijob ca. 12h/woche arbeite, werden die steuern doch nur vom vollzeitjob auf steuerklasse 1 abgezogen, oder?
ich weiß, dass man das auch googlen kann, habe ich auch gemacht, aber ich erhoffe mir hier klarere und einfachere antworten, also bitte ratet mir jetzt nicht google zu fragen.
danke im voraus!:)
7 Antworten
...nun meine frage: wie wäre das mit steuern bei zwei jobs? wenn ich mit
dem vollzeitjob 40h/woche und dem minijob ca. 12h/woche arbeite, werden
die steuern doch nur vom vollzeitjob auf steuerklasse 1 abgezogen, oder?
Hallo, du mußt nur darauf achten, dass dir dein Arbeitgeber beim Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung mit angebeben ;-)
Somit wird dir bei der Hauptbeschäftigung als Single in Lohnsteuerklasse 1 ab ca. 1000 € mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten vom Arbeitgeber!
Gruß siola55
Vom Gesetz her ist es kein Problem, neben einer steuer- und sozialvversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung her noch einen Minijob zu haben, der dann abgabenfrei ist.
Arbeitsrechtlich ist ein Nebenjob aber meistens zumindest mitteilungspflichtig; das wird entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt.
Dein Hauptarbeitgeber muss ja wissen, ob er dich nach dem Arbeitszeitgesetz überhaupt in Vollzeit einsetzen kann und ob du mit deinem Minijob nicht bei der Konkurrenz arbeitest.
Spätestens im Vorstellungsgespräch solltest du also den Nebenjob erwähnen und betonen, dass er sich zeitlich nicht mit der Beschäftigung beißt, für die du dich bewirbst.
Aus der Warte des Beschäftigten betrachtet. Eigentlich darf sogar die zweiprozentige Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Fakt ist auf jeden Fall, dass Du verpflichtet bist Deinem Arbeitgeber über JEDE Nebentätigkeit zu informieren und diese Tätigkeit kann Dir untersagt werden. Auch im Urlaub solltest Du aufpassen, da Urlaub der Erholung dienen soll und wenn Du dann doch noch arbeitest könnte der Chef eventuell auch böse werden.
Der Vollzeitjob wird ganz regulär versteuert, dieser ist ja steuer- und sozialversicherungspflichtig. Je nach Steuerklasse hast Du Netto mehr oder weniger raus.
Der Minijob mit 450,00€ hat bei der Versteuerung absolut nichts mit dem Vollezeitjob zu tun und wird separat betrachtet. Der Minijob ist und bleibt steuerfrei, sofern Du im gesetzlichen Rahmen bleibst. Das einzige was abgeführt werden muss, sofern Du nicht widersprochen hast, ist der Anteil zur Rentenversicherung.
Ich glaube es war 2014 als für Minijobs auch die Rentenversicherungspflicht eingeführt wurde, möchte man da nicht einzahlen muss man das schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Hat der Minijob-Geber bisher keine Beiträge übermittelt und Du hast NICHT widersprochen bekommt der Chef im Falle einer Lohnprüfung ordentlich Ärger.
Du darfst einen steuerfreien Minijob neben einem Vollzeitjob haben erwähnen müsstest du es meines Wissens nur wenn es die gleiche Branche ist.
Du darfst Vollzeit + 450,- Euro Job machen. Der Hauptarbeitgeber darf diesen Minijob verbieten, wenn es Geschäfts schädigend ist.
Sprich du arbeitest Vollzeit bei Rewe an der Kasse und als Minijob bei Edeka. Das geht nicht.
Du darfst mit beiden Jobs nicht über insgesammt 48 Stunden pro Woche kommen.
Steuerlich ist es kein Problem und hat auch keine Nachteile beim Hauptgehalt
Achso, und der Hauptarbeitgeber darf dir den Minijob untersagen, wenn deine Arbeitsleistung darunter leidet. Also z.B du musst um 6 Uhr morgens Anfangen, hast aber vorher die ganze Nacht als Minijob in der Disco gearbeitet, so dass du völlig übermüdet in der Arbeit erscheinst.
Minijobs sind nicht abgabenfrei. In der Regel übernimmt aber der Arbeitgber die Abgaben.