Gleitzeit+Minijob legal?
5 Antworten
Wenn du einen Nebenjob ausüben möchtest musst du deinen Chef das anzeigen. Solange du allerdings ihm in seiner Branche keine Konkurrenz machst oder der Nebenjob dich zeitlich zu sehr einnimmt, kann er nicht widersprechen.
Zudem hätte ein Nebenjob auf Minijob-Basis den Vorteil für dich, dass er steuer- und abgabenfrei (bis auf den Differenzbeitrag zur Rentenversicherung, von dem man sich aber befreien lassen kann) für dich ist, wenn er pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird.
Minijobs sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Beitragssatz beträgt 18,7%. Der Arbeitgeber entrichtet eine Pauschale von 15%. Vom Gehalt des Minijobbers wird die Differenz abgezogen.
Da bei dir schon Versicherungspflicht über die Hauptbeschäftigung vorliegt, kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen ohne rechtliche Nachteile zu fürchten.
das ist mir zu hoch verstehe das nicht aber danke
Solange dich der Nebenjob nicht in deiner Haupterwerbstätigkeit beeinträchtigt, ist das gar kein Problem.
Wobei du ein paar Dinge einhalten musst, bezüglich maximaler Arbeitszeiten, die genauen Bestimmungen hab ich gerade nicht im Kopf
Gleitzeit bedeutet nur, dass du keinen festen Arbeitsbeginn / Feierabend hast. Was soll daran illegal sein?
manche arbeitgeber verbieten den mitarbeitern, ihre arbeitskraft auch anderweitig einzusetzen.
die freizeit soll der erholung dienen.
Aus der kurzen und unpräzisen Frage war für mich nichts davon zu lesen, dass es um einen Zweitjob geht, sondern um gleitende Arbeitszeit in einem Minijob. Aber auch wenn es um einen Zweitjob geht, darf der Arbeitgeber dies nicht ohne triftigen Grund verbieten. Wenn ein Gehalt nicht zum leben ohne staatliche Hilfe reicht, darf man natürlich noch einen Zweitjob ausüben.
Ein Nebejob darf man nur ausführen, wenn der Arbeitgeber sein ok dazu gibt.
Das ist falsch!
Die Möglichkeit zur Ausübung eines Nebenjobs ist nicht von der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig. Die Zustimmung muss er auch dann geben, wenn ihre Einholung vertraglich vereinbart wurde.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf er eine Zustimmung verweigern bzw. die Ausübung verbieten: z.B. Konkurrenztätigkeit (alleine die Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht nicht zur Verweigerung), Beeinträchtigung der Leistung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Überschreitung der Gesamtarbeitszeit).
Alles andere wäre ein Verstoß gegen die grundgesetzliche garantierte freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz (Grundgesetz GG Art 12).
wenn du dir das antun willst, weshalb nicht.
aber finanziell wird sich das kaum lohnen wegen steuerprogression.
aber finanziell wird sich das kaum lohnen wegen steuerprogression.
Minijobs sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese pauschal versteuert.
erhöht aber dein einkommen.
es könnte unklug sein, wenn man dies dem finanzamt verschweigt.
Nochmal: Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal abrechnet, hat er NICHTS in der Steuererklärung zu suchen und nein er erhöht auch nicht das steuerpflichtige Einkommen.
Durch die Pauschalbesteuerung ist das Steuerthema durch.
Außerdem kann man dem Finanzamt nichts verschweigen, da der Arbeitgeber die Daten ohnehin einmelden muss. Es sei denn dier Minijobber wäre schwarz beschäftigt.
dem finanzamt was verschweigt? eine 2te beschäftigung?
alle einkünfte unterliegen der steuerpflicht.
Richtig aber ein pauschal besteuerter Minijob wurde bereits abgeltend besteuert. Er spielt keine Rolle mehr.
ok, dann ist ja gut.
super antwort. differenzbeitrag? ich zahle schon ne ganze menge