Was passiert wenn man mit BF17 im Ausland(EU) fährt?
Womit muss man rechnen wenn man erwischt wird
4 Antworten
Ursprünglich war die Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren nur innerhalb Deutschlands gültig.
Mittlerweile dürfen BF17-Teilnehmer unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren.
Das sollte aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.
Ausserhalb von D & Ö gefahren
stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der BF17 Erlaubnis und die Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG.Mit Holland darfst du auch rein , jedoch auch mit Zustimmung der Haftplicht) im Grenznahen Bereich.
in Österreich mal gar nichts. Es gibt bei uns den sogenannten "L17". Damit ist das Problem mal gelöst, wenn ein Erwachsener mit Führerschein mitfährt. Wenn nicht, dann gibt´s Probleme, den Führerschein dann zu erwerben. Im anderen EU Ausland gibt es so einen Schein ab 17 gar nicht. Dann wirst du den Lappen ebenfalls eher nicht so schnell kriegen...
Mit Ausnahme von Österreich (gegenseitige Anerkennung) ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach enstprechenden Recht des jeweiligen Landes.
In Deutschland ist Fahren ohne FE ein Straftatbestand.
Aus Niedersachsen darfst du nach Holland, nach Aussage der hiesigen Polizei nicht nach Österreich, aber kürzlich ein "Wissender" das man das doch dürfte, ich weis das nicht.
Nach Holland auch nur im Grenznahen Raum., Ich würde es sein lassen, wegen der Drogen im Grenzgebiet.
Mit Gruß
Bley 1914