Kann ein Vermieter mir vorschreiben wie viele Fahrräder ich im Keller abstelle?
5 Antworten
Zumindest müssen alle Mieter die Möglichkeit haben mindesten ein Fahrrad abstellen zu können. Wenn Du über Gebühr den Raum belegst und Wege versperrst, oder andere nicht ihr "Erstrad" abstellen können, muss der Vermieter einschreiten.
Ja ok... ist schon ein Unterschied ob du eine angemessene Anzahl von Fahrrädern ( also z.B. . 4 Familienangehörige - 4 Fahrräder) oder einen Fahrradhandel im Gemeinschafts- Keller betreibst. ;-)
...das würde mich als Vermieter dann auch nerven.
Wenn du die Fahrräder im eigenen Kellerraum unterstellst, dann nicht. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht. Wenn sie jedoch an einem allgemein zugänglichen Ort (z. B. Kellergang) abgestellt werden, sieht die Sache anders aus.
Wenn es ein Gemeinschaftskeller ist, dann kann er es vorschreiben. Sonst könnte ja ein Mieter mehrere Räder einstellen und für andere wäre kein Platz mehr. Im eigenen, gemieteten Kellerraum kannst Du Fahrräder bis unter die Decke stapeln.
Unnahbar dann lager die Fahrräder im eigenen Keller.
Da Stimme ich miboki voll zu. Aus Brandschutzgründen könnte der Mieter dir das auch in deinem Keller vorschreiben.
Der Vermieter kann dir überhaupt nicht vorschreiben, was du in deinem eigenen Keller lagerst. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht über seine gemieteten Räume.
Ja pro Person ein Fahrrad. Alles was mehr ist musst du mit nach OBEN nehmen. Balkon oder Schlafzimmer, oder, oder.
das problem ist das wir ein 5 personen haushalt sind und 7 fahrräder haben , da die kinder unterschiedliche grössen haben und man auch das eine oder andere fahrad weiter vererbt an das jüngste mitglied,aber leider noch nicht drauf passt , nur weil es dem einen zu klein geworden ist entsorge ich das fahrrad nicht ,weil es kann ja das jüngste ,wenns gross genug ist ,benutzen daher die anzahl der fahrräder