Betrug bei Untermiete - was tun?

Hallo,

ich habe einen Untermietvertrag unterschrieben nach einer Besichtigung per Videochat aufgrund der aktuellen Situation. Zu dem Zeitpunkt war ich noch in einem Hochrisikogebiet im Ausland und hatte keine Chance mir das Zimmer anzuschauen. Die Vermieterin wusste das. Es handelt sich um eine WG, das Zimmer war laut Aussage und Beschreibung 20qm groß (Screenshots von der Anzeige sind vorhanden). Am Freitag konnte ich mir das Zimmer endlich anschauen, aber von den angegebenen 20qm war nichts zu sehen, das Zimmer hat Maße die gerade mal 11qm sind. Für den Preis und die Lage hätte ich das Zimmer niemals genommen.

Ein Gespräch mit der Vermieterin führte ins nichts da sie lt. eigenen Angaben durch das keine finanziellen Rückstände haben möchte.

Der Fehler ist ja jedoch ihrerseits entstanden, ich kann in das Zimmer nicht einziehen da nicht mal mein Bett reinpasst. Kaution ist leider schon angezahlt, Mietvertrag unterschrieben.

Jetzt forderte sie mich auf das ich den Wohnungsschlüssel zurückgeben soll, obwohl ich keinen bekommen habe und im Gegenzug die Kaution abzüglich der ersten Kaltmiete wieder ausgezahlt bekomme.

Gibt es irgendwie eine Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw mein Geld wieder zu bekommen? Den Hauptmietvertrag habe ich zb noch nicht bekommen obwohl ich eine Kopie laut Untermietvertrag bekommen sollte. Was mache ich denn jetzt am Besten?

Ich muss ja jetzt auch zum 1.5. eine neue Wohnung finden, mein alter Mietvertrag ist schließlich zum 1.5. gekündigt.

Liebe Grüße

betrug, Kaution, Mietrecht, Mietvertrag, Vertragsrecht, Untermiete
Untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgenden konkreten Fall:

Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.

Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).

Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.

Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.

Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?

Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.

Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.

Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.

Herzlichen Dank!

Zweitwohnsitz, Untermiete
Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

Hallo,

seit September 2016 habe ich eine berufliche Zweitwohnung im Ort meiner Arbeitsstätte nahe Köln. Meinen Erstwohnsitz habe ich seit über 10 Jahren in München, da dort nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist (Partnerin, Freundeskreis etc.). Ich fahre fast jedes Wochenende nach München zu meiner Partnerin. Sie ist 3 Monate vor Aufnahme meiner Tätigkeit bei Köln aus Ihrer Weg zu mir in meine Wohnung gezogen, wo wir seither meinen bestehenden Hausstand gemeinsam nutzen. Während der Probezeit habe ich zunächst eine kleine möblierte Wohnung am Tätigkeitsort bewohnt und danach ein Mini-Apartment (21 qm) bezogen und günstig eingerichtet.

Meine Partnerin (sie ist Juristin) hat auf einen Untermietvertrag mit mir bestanden, um im Falle von Beziehungs-Problemen nicht vor die Tür gesetzt werden zu können. Es läuft jedoch glücklicherweise sehr gut und wir verbringen fast jedes Wochenende in unserer Wohnung in München, an der ich mich auch mit 15% beteilige.

Als Hauptmieter zahle ich nach wie vor die Miete an den Vermieter. Sie überweist mir die Untermiete und ich überweise ihr die 15% zurück. WIr machen es so, damit anhand der Überweisung meine Beteiligung sichtbar und belegbar wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich die Miete, die mir meine Freundin überweist, als Mieteinnahme (Einnahme aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung angeben muss. Denn ich zahle die Miete ja selber an den Vermieter, so dass es ein Nullsummenspiel ist und ich demnach keine tatsächlichen Einnahmen daraus habe. Im Gegenteil zahle ich ja sogar die 15% Anteil.

Ich wäre über eine klärende Antwort dazu, wie ich es am besten handhaben kann und muss sehr dankbar.

Steuererklärung, doppelte Haushaltsführung, Untervermietung, Untermiete