Hallo, ich frage wegen einer im Januar 2023 für 4 Monate angemieteten Studenten-WG, für das monatlich ein fester Mietbetrag fällig ist. Der Vermieter möchte jetzt rückwirkend ab Einzug eine höhere monatliche Miete als im Vertrag steht mit der Begründung, er hätte zum Jahresbeginn eine Erhöhung vom Wohnungseigentümer erhalten, das aber übersehen an die Untermieter weiterzugeben. Im Untermietvertrag steht "Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen bzw. Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter.".
Eine Ankündigung der Erhöhung ist nicht erfolgt, Ende März kam eine Nachforderung eines dreisteligen Betrages sowie der Hinweis für den letzten Monat sei die Miete entsprechend höher.
ist das legal?