Guten Tag,
Ich habe folgenden konkreten Fall:
Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.
Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.
Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).
Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.
Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.
Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?
Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?
Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?
Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.
Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.
Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.
Herzlichen Dank!