Arm schwillt aufs Doppelte an, nicht bewegen können und Schmerz nach Blutabnahme. Die Schwester behauptete sie weiß nicht was das ist. Das muss sie doch wissen?

Symptome: starke, plötzliche Schwellung bis 5 cm unter der Armbeuge und bis 15 cm über der Armbeuge. Mit zu dicker Nadel, Vene perforiert/ durchstochen. Arm kann nicht gebeugt, bewegt werden, Schwellung teils leicht blau, tut bei leichtestem Anfassen sehr weh. Rausziehen der Nadel schmerzte sehr, habe den Tupfer danach sehr gut drauf gedrückt. Aber die Schwester wartete keine 2 Minuten, wie es sein sollte, sondern machte schnell das Pflaster drauf. Eine Minute später ging ich ängstlich zurück und zeigte denen das. Die sagten mir gar nicht was los war, sagten mehrmals, sie hätten sowas noch nie gesehen. Das beruhigte mich natürlich nicht. Wie kann es sein, dass Schwestern in einer Arztpraxis sowas angeblich nicht wissen? Die hätten sich entschuldigen und erklären müssen wodurch das zustande kommt. Waren zu geizig mir das Kühlpack mitzugeben. Ein Schreck, aber schlimmer war deren Umgang damit. Bin zum Krankenhaus, da es angeblich was Unbekanntes ist. Die Schwestern in der Arztpraxis nehmen täglich mehrfach Blut ab, wie können die so unwissend sein? Haben die mich absichtlich so im Dunkeln gelassen, weil die nicht wollen, dass ich Schmerzensgeld verlange? Warum überhaupt so dicke Nadeln, wenn eine dünne Nadel genauso Blut abnimmt, nur mit weniger Schadensrisiko für Patienten?

Ich finde es daneben, dass die mir eine beruhigende Erklärung verweigert haben, nur um keine Fehler zuzugeben. Das Blut abnehmen war immer sehr stressig für mich. Das kann ich in Zukunft nun vergessen, meine Spritzen/Nadelphobie ist nun komplett. Ich glaube es ist nicht leicht dafür Schmerzensgeld zu fordern, selbst wenn die den Fehler zugeben und klar erklären, was passiert ist. Das wäre doch das Mindeste oder? Wenn ich Schmerzensgeld fordern wollte, müsste ich ein teures Gutachten vom Gefäßchirurg machen lassen, vor Gericht ziehen. Wer macht sich bitte den Aufwand? Die sind doch gegen solche Forderungen versichert, sollten mir sogar von sich aus eine Entschädigung anbieten, statt so mit mir umzugehen. Die Arztpraxis ist in meiner Nähe, will keinen Zoff mit denen. Hingehen will ich da nicht mehr. Die haben mich fast wie einen Störenfried behandelt, als hätte ich was falsch gemacht. Sowas hat doch kein Patient verdient der durch deren falsche Handhabung geschädigt wurde. Frage mich, was die für Schulungen zum Blut abnehmen bekommen. Im Krankenhaus haben die es sofort erkannt und erklärt, dauert mind. 2 Wochen bis es wieder normal ist, durch Blut im Gewebe. Das sind doch Grundlagen, wenn man täglich Blut abnimmt und mit Nadeln hantiert oder? Wenn die direkt Angst vor einer Schmerzensgeldforderung haben, wissen die was sie gemacht haben und sollten nicht Patienten belügen. Der falsche Umgang und mich für dumm verkaufen, würde mich viel eher veranlassen Schmerzensgeld zu wollen. Dabei eine ältere Schwester, die schon 30 Jahre im Beruf ist. Ich kaufe denen nicht ab, dass die nicht wussten was los ist. Und selbst jetzt wollen es totschweigen als wäre es nie passiert, hinterhältig.

Schmerzensgeld
Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

Hallo, ich hätte jedoch einige Fragen bezüglich dem Anspruch bei privater Haftpflichtversicherung. 

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Meine Partnerin (getrennt wohnhaft) ist auf mein Knie gefallen, wobei mein Bein umgeknickt ist, und daraufhin die Patella luxierte. Ich wurde von einem Notarzt untersucht. Bei Befragung des NRS habe ich eine 10 angegeben, aufgrund des heftigen Schmerzes. Im Krankenhaus wurde die Patella repositioniert und geröntgt. 

In einem späteren MRT wurden einige Eindellungen an der Patellarückseite, Blutergüsse und ein angehender Riss des Meniskusbandes festgestellt. 

Da ich heute den Fragebogen meiner Krankenkasse bekommen habe, wurde ich dran erinnert dass ich einen Schadensersatzanspruch habe. 

Meine Partnerin hat eine private Haftpflichtversicherung, und muss daher nicht selber zahlen, was mir persönlich wichtig war. 

(1) Kann ich nun meine folgekosten bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen? (ungefähr 50€ aufgrund der Pauschale des Rettungsdienstes, etliche Zuzahlungen für Orthesen und für Medikamente zur Thromboseprävention)

(2) Kann und sollte ich gegebenenfalls ein Schmerzensgeld geltend machen? 

Mir ist es wichtig meine Partnerin nicht zu belasten, da es ein ungewollter Unfall war. Ist es eurer Meinung moralisch richtig ein Schmerzensgeld zu verlangen, da es meine Freundin betrifft? Wie würdet ihr handeln? 

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich in Zukunft eine extrem höhere Chance habe, dass dies erneut passiert. 

Und falls die Kniescheibe erneut luxiert, komm ich um eine operative Erneuerung des Meniskusbandes nicht herum, was mich ungefähr ein ganzes Jahr arbeitsunfähig machen würde. 

Falls ihre Haftpflichtversicherung zahlt, wäre ich demnach zukünftig abgesichert und könnte mir den Betrag bei einem erneuten Unfall, der laut meines Chirurgen selbst bei alltäglicher Belastung erneut passieren kann, aufheben. 

Des Weiteren mache ich mir Sorgen dass ihre Haftpflicht rechtliche Schritte einleitet. Einen Rechtsstreit mit meiner Lebensgefährtin ist das letzte was ich möchte. 

(3) Was wäre ein gerechtfertigter Betrag für ein Schmerzensgeld bei einer traumatischen Patellaluxation? Und könnte ich ihre private Haftpflicht einfach mit einem Unfallbericht und den zugehörigen ärztlichen Anamnesen anschreiben? Oder regelt das meine Krankenkasse automatisch, wenn sie ihren Schadensersatz bei der Haftpflicht meiner Partnerin einfordert?

Vielen Dank schon mal vorneweg, und ich entschuldige mich für die vielen verschiedene Fragen!

Haftpflichtversicherung, Recht, Schmerzensgeld, Unfallschaden
Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, Schulden, Wohlverhaltensphase
Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein