Wir haben vor eineigen Jahren eine Wohnung gekauft, das Nießbrauchsrecht hatte noch eine ältere Dame. Sie ist nun verstorben. Die Wohnung ist nicht in dem Zustand, wie einst im Mietvertrag festgehalten. (Wohnung müsste komplett leer sein). Muss der Erbe des restlichen Vermögens (die Wohnung ging mit dem Tod der Dame nun an uns) nun auch die Pflichten übernehmen und die Wohnung räumen? Wenn er das Erbe ausschlagen würde, dann haben wir wohl schlechte Karten, oder?
Muss Erbe eines Niessbrauchsberechtigten dessen Pflichten übernehmen?
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