Wir haben einem Makler, der über Monate erfolglos versucht hat, unsere Eigentumswohnung zu verkaufen, den Alleinvertretungsvertrag gekündigt.
Es ist bei ihm zwar, wie er sagt, zu einigen Gesprächen mit Interessenten (Namen wurden uns genannt), aber nie zu einer Besichtigung, geschweige denn zu einem Abschluß gekommen.
Der Auftrag wurde jetzt einem neuen Makler übergeben, die Konditionen dabei geändert, d.h. der Verkaufspreis niedriger angesetzt.
Wenn jetzt einer der „Gesprächspartner“ des früheren Maklers das neue Angebot sieht und sich zum Kauf entschließt – wie sieht es dann mit der Maklerprovision aus? Müssen wir beide Makler bezahlen (Provision von unserer Seite wurden in beiden Verträgen vereinbart) oder erhält aufgrund des gekündigten Vertrags, der geänderten Konditionen und des ausgebliebenen Erfolgs des früheren Maklers nur der neue die Provision?