Muss Arbeitgeberanteil zur Krankentaggeldversicherung als geldwerter Vorteil versteuert werden ?

Ich bin Grenzgänger, arbeite in der Schweiz und wohne in Deutschland, wo ich voll steuerpflichtig bin. Teil meines Arbeitsvertrages in der Schweiz ist die garantierte Lohnfortzahlung entsprechend dem arbeitsvertraglich geregelten Gehalt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (also z.B. bei Krankheit). Mein schweizer Arbeitgeber hat eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung für alle Mitarbeiter abgeschlossen. Da jeder Mitarbeiter aus dieser Versicherung Leistungen einfordern kann sieht das deutsche Finanzamt das als geldwerten Vorteil und schlägt pauschal 1% des Bruttoarbeitslohnes als angenommene Arbeitgeberbeiträge auf mein Gehalt (die schweizer Firma erlaubt keinen Einblick in den Versicherungsvertrag, so dass weder das Finanzamt noch ich weiss, was wirklich für Beiträge gezahlt werden). Dafür sieht das Finanzamt dann alle Leistungen der Krankentaggeld-Versicherung als steuerfrei an.

Inzwischen habe ich diese Informationen: "Mit Urteil vom 29.04.2009, Az. : X-R-31/08 hat der Bundesfinanzhof ( BfH ) entschieden, dass im Urteilsfall auch ein Anspruch des Arbeitnehmers an die Versicherungsgesellschaft gem. Art. 87 VVG bestand, so dass die Prämienzahlungen als Arbeitlohn zu versteuern waren. Eine diesbezügliche Steuerfreistellung gem. § 3 Nr. 62 EStG scheidet aus, da der Arbeitgeber nach schweizer Recht nicht obligatorisch zur Zahlung des Versicherungsbeitrags verpflichtet ist."

"Diese Leistungen unterliegen auch nicht dem sog. Progressionsvorbehalt gem. § 32 b (1) Nr. 1b EStG d.h. die Leistungen werden nicht zur Steuersatzerhöhung herangezogen und somit vollständig der deutschen Besteuerung entzogen."

Diese Konstellation macht Sinn für Selbständige, aber doch nicht für Beschäftigte in einer Firma. In der jetzigen Logik des deutschen Finanzamtes müsste ich aber jedes Jahr mindestens ein paar Tage krank sein, damit ich nicht draufzahlen muss. Ich habe beim Finanzamt die Regelung erfragt, falls ich mal (was ich nicht hoffe) das ganze Jahr krank sei - dann wäre mein komplettes Jahresgehalt steuerfrei.

Ist das wirklich korrekt ...? Gibt es ähnliche Erfahrungen ?

Grenzgänger, Steuererklärung, Steuern, Geldwerter Vorteil, Krankentagegeld
Steuern und Krankenversicherung bei zwei Wohnsitzen in zwei EU-Ländern (D. & Ö.), Teilzeitbeschäftigung (in Ö) und freiberuflicher Tätigkeit (D. & Ö.)?

Hallo, ich habe eine - aus meiner Sicht - etwas komplizierte Frage, zu der ich auch bereits von unterschiedlicher Stelle unterschiedliche Antworten erhalten habe.

Ich bin gebürtiger Österreicher & schließe gerade mein Studium in Deutschland ab, daher war ich zuletzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit, neben dem Studium, in Deutschland gemeldet.

Meine Tätigkeit liegt im künstlerischen Bereich, wobei meine Kunden im Augenblick häufig auch gewerblich sind.

Inzwischen beende ich in Deutschland noch meine Diplomarbeit, habe aber eine feste Teilzeitstelle in Österreich an der Uni und darüber hinaus regelmäßige Freelance-Aufträge, in Österreich und Deutschland, wobei ein Großteil der Aufträge aus Österreich kommt.

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz.

Auskünfte beim Finanzamt und anderen Informations-Plattformen waren bislang hauptsächlich entweder:

-Steuern zahlen da wo der Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz liegt

oder:

-Steuern zahlen da wo die Tätigkeit ausgeübt wird. - was aber bei "Remote"-Arbeiten oft schon nicht ganz eindeutig ist.

Auch das Durchforsten des Forums hier, hat die Frage für mich noch nicht eindeutig beantworten können, zum Teil steigt die Verwirrung eher etwas :)

Dazu kommt, dass ich mich regelmäßig - dadurch, dass ich gelegentlich auch noch in dritten Auslandsstaaten unterwegs bin - in keinem der Länder über 183 Tage aufhalte. Oder dies aber nicht eindeutig vorher weiß, weil es zumeist sehr knapp ist.

Wo muss ich meine Steuern geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der KV und allg. Sozialversicherung (falls das hier beantwortet werden kann - wäre sehr dankbar über sachkundigen Rat auch in dieser Sache).

Im Moment bin ich etwa durch meine Teilzeitanstellung in Österreich Sozialversichert, weiß aber nicht, ob meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, diese nicht zukünftig überschreiten werden (vermutlich). Muss ich dann in beiden Ländern versichert sein? Wie entscheidet sich dies?

Entschuldigung für die etwas verwirrende Fragestellung (bildet den Kopfknoten allerdings ganz gut ab) – Danke im Voraus!

DBA, Freelancer, Grenzgänger, Teilzeit