Jobcenter - Briefe zurückgegangen; hat Zahlungen gekürzt, dürfen die das?

Hallo,

Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter Aachen bekommen, vom 08.08.2022 Verstehst Du das?:

Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids vom 20.12.2021 gemäss SGB X.

Ihr Antrag vom 02.08.2022 auf Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 wird abgelehnt.

Begründung:

Mit Ihrer EMail vom 02.08.2022 haben Sie die Überprüfung des Bescheids 20.12.2021 und Nachzahlung der Leistungen für die Zeit vom 01.11.2021 - 28.02.2022 beantragt.

Sie waren seit dem 17.09.2021 für das Jobcenter Aachen nicht erreichbar. Meine Schreiben vom 17.09.2021, 07.10.2021, 18.10.2021 sind mi Vermerk „Empfänger untervder angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurückgekommen. Da Sie weder selbst noch über einen Betreuer erreichbar waren wurde die Bewilligung der Leistungen aufgehoben.

Gegen diesen Bescheid kann jede betroffene Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widerspruch erheben.

Ich habe auch sofort telefonisch gegen die Ablehnung vom 08.08.2022 telefonisch Widerspruch erhoben und auch erklärt das ich in einem Krankenhaus stationär aufgenommen bin, voraussichtlich bis zum 15.08.2022 und nur eine EMail zusätzlich zum Telefonanruf senden kann. Man sagte das wäre schon möglich; ich hätte auch keine andere Möglichkeit mein Widerspruch vorzubringen.

Ich war auch vom 07.05.2019 bis 13.09.2019 und auch vom 29.04.2022 bis zum 18.08.2022 stationär in einem Krankenhaus untergebracht. 

das hab ich im Netz gefunden:

BGH: Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang eines einfachen Briefs

veröffentlicht am 12. Februar 2009

BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08

§ 278 Satz 1 BGB§ 556 Abs. 3 S.2 und 3 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der Zugang eines einfachen Briefs von dem Absender zu beweisen ist. 

Gruss,

E.

ARGE, Brief, Briefkasten, Jobcenter Amt
Wann kommt der Brief (Staatsanwaltschaft)?

Hallo zusammen und danke im Voraus für die Antworten.

Mir ist gestern etwas Dummes passiert als ich mit einem Kumpel in der Stadt unterwegs war

als wir uns in der Stadt mit Snacks und Brettspielen bewaffnet haben, waren wir auf dem Weg zu einem Freund um einen tollen Abend zu verbringen, als wir von der Polizei angehalten und anschließend kontrolliert wurden. Leider hatte ich etwas Cannabis in meiner Hosentasche (weniger als ein Gramm). Da ich das nicht großartig versteckt habe, wurde es auch schnell gefunden und ein Strafverfahren wurde gegen mich eingeleitet….

Wie lange dauert es im Schnitt, bis ein Brief von der Staatsanwaltschaft oder Polizei bei mir ankommt?

Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen (Ich bin unbestraft und lebe in Bayern)

kann ich denn Brief zu einer andern Adresse zustellen lassen oder abholen?

Was passiert mit meinem Führerschein?

Ich bin zwar 21 Jahre alt. Doch mit meinem Vater ist nicht gut Kirschen essen und ich möchte um JEDEN Preis verhindern, dass er diesen Brief in die Hände bekommt. Da er mich sonst wahrscheinlich aus dem Haus werfen wird. (kein Spaß)

Ich bin ziemlich aufgelöst und weiß nicht, was mich erwartet, da ich im Bayern lebe und es dort mit BTMG verstoßen strenger genommen wird. Obwohl mir meine Eltern mehr Angst machen als eine Geldstrafe…

Für mich hat sich auf jeden Fall das Thema Cannabis für allezeit erledigt.

Ich danke nochmals für eure Antworten.

Brief, Polizei, Anzeige, Staatsanwaltschaft, Strafe, Cannabis, Btmg
Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

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