Zweite Wohnung als Selbständiger: welche Kosten kann man steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Die Vorschriften für die Doppelte Haushaltsführung sind für Selbständige analog zu denen die für Arbeitnehmer gelten (wäre es anders, so wäre es vermutlich verfassungswidrig). Also Unterkunftskosten bis zu 1.000,- Euro im Monat und für die ersten 3 Monate können Reisekosten abgerechnet werden.

Ob das aber in Deinem Fall anzuwenden wäre, da bin ich mir nicht sicher, denn die Wohnung besteht ja schon längere Zeit. Also der Grund für den Abzug von höheren Kosten besteht genau genommen nicht.

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/themen/doppelte-haushaltsfuehrung-selbststaendige-bleiben-benachteiligt

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zweitwohnung-auch-bei-selbstaendigen-steuerlich-absetzbar/150/3098/307295

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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