Zweite Wohnung als Selbständiger: welche Kosten kann man steuerlich geltend machen?
Liebe Experten,
ich war jahrelang in einer Stadt selbständig als Seminar-Anbieter tätig. Jetzt möchte ich in eine andere Stadt umziehen, meine alte Wohnung jedoch behalten und von nun an in beiden Städten meine Leistungen anbieten.
Ich möchte die Wohnungen in beiden Städten als offizielle Geschäftsadressen verwenden.
Welche Kosten der alten Wohnung kann ich steuerlich geltend machen und bis zu welcher Höhe?
Über kompetente Antworten oder nützliche Internet-Links würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Karsten
2 Antworten
Die Vorschriften für die Doppelte Haushaltsführung sind für Selbständige analog zu denen die für Arbeitnehmer gelten (wäre es anders, so wäre es vermutlich verfassungswidrig). Also Unterkunftskosten bis zu 1.000,- Euro im Monat und für die ersten 3 Monate können Reisekosten abgerechnet werden.
Ob das aber in Deinem Fall anzuwenden wäre, da bin ich mir nicht sicher, denn die Wohnung besteht ja schon längere Zeit. Also der Grund für den Abzug von höheren Kosten besteht genau genommen nicht.
Am besten Juristen fragen