Zwangsvollstreckung Inkasso?
Ein inkasso hat mir trotz Ratenzahlungen postalisch mittgeteilt das die zwangsvollstreckung droht und dafur 18 Euro berechnet.
Massnahmen wurden noch nicht eingeleitet und ich habe Widerspruch gegen die 18 euro eingelegt da ich meine Raten fristgerecht an das inkasso zahle.
Mir wurde mittgeteilt das ich die 18 Euro + nochmals 42 euro fur Eine Ratenzahlung akzeptieren muss obwohl 42 Euro in April 2020 fur eine Ratenzahlungsvereinbarung schon berechnet wurde und ich die Raten Wie vereinbart monatlich ohne anlass fur Eine Zwangsvollstreckung lückenlos zahle
4 Antworten
Eine Ratenzahlung ist keine Garantie dass keine Vollstreckung vollzogen werden darf / kann. So lange nicht schriftlich klar geregelt ist, dass keine Vollstreckungsmaßnahmen gemacht werden (oder extra Gebühren) solange die Ratenzahlung läuft, kannst du wenig machen.
Mal die "einfache" Frage wurde die ursprüngliche Forderung damals überhaupt tituliert - sprich gibt es überhaupt einen vollstreckbaren Titel?
Ansonsten verweise ich auf Deine vorherige Frage.
Warum rätselst Du rum, warum fragst Du hier ständig?
Keiner hier kennt die Verträge bzw. die Ratenvereinbarung!
Ab zum Anwalt, der regelt das!!!
Was sagt die Ratenvereinbarung? 3 Jahre später könnte so geregelt worden sein.
Gar nichts besagt die, habe nochmals nachgeschaut keine extra bedingungen UND Kein ablauf