Zwangsvollstreckung Inkasso?

4 Antworten

Eine Ratenzahlung ist keine Garantie dass keine Vollstreckung vollzogen werden darf / kann. So lange nicht schriftlich klar geregelt ist, dass keine Vollstreckungsmaßnahmen gemacht werden (oder extra Gebühren) solange die Ratenzahlung läuft, kannst du wenig machen.

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.

Mal die "einfache" Frage wurde die ursprüngliche Forderung damals überhaupt tituliert - sprich gibt es überhaupt einen vollstreckbaren Titel?

Ansonsten verweise ich auf Deine vorherige Frage.


endaxi 
Beitragsersteller
 05.02.2024, 18:26

Ja gibt es

Warum rätselst Du rum, warum fragst Du hier ständig?

Keiner hier kennt die Verträge bzw. die Ratenvereinbarung!

Ab zum Anwalt, der regelt das!!!

Was sagt die Ratenvereinbarung? 3 Jahre später könnte so geregelt worden sein.


endaxi 
Beitragsersteller
 05.02.2024, 18:26

Gar nichts besagt die, habe nochmals nachgeschaut keine extra bedingungen UND Kein ablauf