Zwangsexmatrikulation durch Überschreitung der Regelstudienzeit (NRW)?
Guten Tag,
Ich studiere Lehramt (Bachelor) in NRW und habe die Regelstudienzeit schon überschritten. Das ich die Regelstudienzeit überschritten habe liegt größtenteils an Prüfungsangst, Pendeln und Arbeiten um Geld für das Auslandssemester zu sammeln. Kann man aufgrund der Überschreitung der Regelstudienzeit Zwangsexmatrikuliert werden?
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Alleine das Überschreiten der Regelstudiendauer stellt noch keinen Grund für eine Zwangsexmatrikulation dar.
Du kannst in der Prüfungsordnung deiner Uni nachlesen, wann du exmatrikuliert wirst. Due Regelstudienzeit zu überschreiten ist prinzipiell kein Problem, aber oft gibt es Fristen, in denen man alle Leistungen für einen Abschluss erbringen muss (deutlich mehr Semester als die Regelstudienzeit).
Die Studiendauer hat für angehende Lehrer:innen praktisch keinen Einfluss auf die Möglichkeit nach dem Studium eine Stelle zu finden. Der Mangel an Lehrer:innen ist groß.
Was du unbedingt machen solltest: An jeder Uni gibt es eine psychologische Beratung. Mach dort gleich morgen einen Termin um über deine Prüfungsangst zu sprechen. Denn wenn du nichts tust, und deswegen das Studium nicht packst, wäre das wirklich schade (und unnötig).
Normalerweise nicht! Aber Du wirst im Lehramt kaum eine Anstellung finden. Dir ist nur zu raten, bürde Dir weniger auf! Dann wirst Du auch Deine Prüfungsangst verlieren!