Zustimmende Baulast für Anbau als Grenzbebauung, wenn Nachbar schon Terrassenüberdachung gebaut hat?

2 Antworten

Silberheim:

Dein Bekannter hat doch die Möglichkeit, vor Abschluss des notariellen Kaufvetrages über das Grundstück mit  Doppelhaushälfte beim Verkäufer zu klären, ob er der vom Nachbarn durchgeführten Terrassenüberdachung zugestimmt hat und - was mir besonders wichtig  erscheint - daraufhin ein Eintrag ins Baulastenverzeichnis gem. der LBauO von Rheinland Pfalz erfolgte.

Empfehlung: Der Verkäufer möge dir vor Vertragsabschluss einen schriftl. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis aushändigen (Gebühr etwa 20 €).

Rat: Jedenfalls vor Kaufvertragsabschluss mit dem Nachbarn eine einvernehmliche Regelung finden.

Laut § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben  Abs. 1 BauO NRW gilt:

" 8b. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m,"

Nur wenn dem Nachbar seine Terrassenüberdachung größer ist , bräuchte er eine Genehmigung.

Dein Bekannter sollte sich höflich mit seinem zukünftigen Nachbarn über sein Vorhaben unterhalten .

Es gibt sicherlich eine Lösung ohne gleich zu zanken.

Hier die Quelle meines Zitates:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838

Gruß Z... .