Zusammenhang Vorabpauschale und Verlustverrechnungstopf?
Hallo,
bevor ich Fondssparpläne bespare und mich da reinwage, möchte ich gerne etwas zu der Besteuerung dieser lesen. Ich habe mich da nun etwas schlau gemacht und zwar wird zur Ermittlung des zu versteuernden Betrages eine sog. Vorabpauschale berechnet. Diese wird mit den Kursgewinnen verglichen, der geringere Betrag ist dann der entscheidende. Bei ausschüttenden Fonds werden die Dividende angerechnet.
So weit so klar. Nun habe ich etwas von Verlustverrechnungstöpfen gelesen. Hier werden nur realisierte Verluste summiert. Bei der Vorabpauschale geht es ja um Kursgewinne/-verluste, also nicht realisierte Gewinne/Verluste.
Wie ist nun der Zusammenhang zwischen der Vorabpauschale und dem Verlusttopf? Ich möchte keine Formel oder so, sondern nur verstehen, wie diese zwei Begriffe zusammenspielen.
Vielen Dank und einen guten Rutsch!
1 Antwort
Ich stelle mir das Vorgehen bei einem Fondsverkauf so vor: Verkaufskurs minus Verkaufstransaktionskosten minus Kaufkurs minus Kauftransaktionskosten = zu besteuernder Gewinn. Dieser Gewinn multipliziert mit der Abgeltungsteuer = Steuerschuld. Mit dieser Steuerschuld werden alle Vorabpauschalen der Vorjahre verrechnet; der Steuersaldo wird mit dem Gewinn verrechnet und der Saldo wird Dir zusammen mit dem Verkaufskurs abzügl. Verkaufstransaktionskosten gutgeschrieben bzw. belastet.
Ist der "zu besteuernde Gewinn" bereits ein Verlust, dann wird der Verlust um die Summe der Vorabpauschalen erhöht.
Sofern Du einen höheren Verlustvortrag hast, dann wird der kleinere zu besteuernde Gewinn aus dem Fondsverkauf mit diesem Vortrag verrechnet. In diesem Fall fällt keine Abgeltungsteuer an. Und natürlich werden die aufsummierten Vorabpauschalen dem Konto gutgeschrieben.
Wenn Du mehr wissen willst, siehe z. B.: https://www.comdirect.de/cms/vorabpauschale.html#information
Ich habe hier noch einen umfassenden Artikel zu künftigen Besteuerung gefunden: https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
Die oben geschilderte Rechnerei ist bei thesaurierenden Fonds nötig. Bei ausschüttenden Fonds wird bereits jede Ausschüttung mit Kapitalertragsteuer belastet. Hierzu verweise ich auf die Antwort von gandalf https://www.finanzfrage.net/frage/ausl-thesaurierende-fonds-erst-verkaufen-wenn-die-ertraege-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht-wurden-gilt-dies-immer-noch