Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt
Ich habe derzeit ein Depot bei einer deutschen Bank und werde aufgrund meines Wohnsitzes als Steuerauslaender (nicht EU-Land) gefuehrt.
Meines Wissens wird von meiner deutschen Bank kein Verlusttopf fuer mich gefuehrt und ich muss derzeit keine Kapitalertragssteuer bei Verkauf von Aktien in Deutschland abfuehren.
Meine Aktien habe ich durchweg nach 2009 und waehrend meinem Aufenthalt im Ausland erworben. Einige Werte haben sich postiv entwickelt, andere eben nicht (wie das halt so ist...)
Meine Frage bezieht sich nun auf einen Rueckzug nach Deutschland.
Angenommen ich wuerde am 1. April 2014 nach Deutschland zurueckziehen und diese Wohnsitzaenderung der Bank melden. Wie werden dann Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkaeufen im Jahr 2014 behandelt?
Muss ich Kapitalertragssteuer auf den kompletten Kursgewinn bei der Veraeusserung zahlen, oder nur auf den Gewinn seit Jahresanfang 2014 (oder Zeitpunkt des Umzugs, 1.4.)?
Wie sieht das mit Verlusttoepfen aus? Landen die gesamten Kursverluste seit erstmaligem Kauf der Werte im Verlusttopf, oder nur Verluste die seit Jahresanfang/Umzugszeitpunkt angefallen sind?
Empfiehlt es sich in so einer Situation Aktien die stark gestiegen sind noch 2013 zu verkaufen (und dann gleich wieder neuzuerwerben) und Aktien die gefallen sind bis 2014 zu behalten um Verluste anrechenn zu koennen?
1 Antwort
Für die Besteuerung ist nicht die Herkunft der Wertpapiere oder Erträge relevant, sondern der Zeitpunkt, zu dem sie anfallen.
Lest Du in einem nicht-EU-Land, so wirst Du in Deutschland als Steuerausländer geführt. Damit hast Du keinen Sparerpauschbetrag und keine Verlusttöpfe. Erträge, Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften und sonstige Ausschüttungen werden in Deutschland nicht besteuert, wenn ein entsprechendes DBA mit dem Wohnsitzland vorliegt. Du musst das mit Deinem Finanzamt im Wohnsitzstaat klären.
Ziehst Du nach Deutschland, so ändert sich Dein Status auf Steuerinländer. Du bist nun unbeschränkt steuerpflichtig. Also werden Gewinne/Verluste aus Wertpapierverkäufen entsprechend besteuert. Ebenso Erträge und Ausschüttungen. Du hast dann einen Sparerpauschbetrag und Verlusttöpfe.
Hast Du deutliche Gewinne mit Deinen Wertpapieren erreicht, lohnt es sich ggf., diese vor Verlagerung des Wohnsitzes zu verkaufen und mit Wohnsitz in Deutschland wieder zu kaufen. Damit sind nämlich die Gewinne im Ausland noch hoffentlich freundlicher zu besteuern und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Hast Du deutliche Verluste mit Deinen Wertpapieren erreicht, lohnt es sich, diese nach Wohnsitzumzug zu verkaufen und wieder zu kaufen, um den Verlust festzustellen. Gewinne aus späteren Geschäften werden dagegen aufgerechnet.
Die Strategie besteht also darin, Gewinne noch steueroptimiert im Ausland zu erhalten und versteuern, während Verluste zukünftig steuermindernd in Deutschland realisiert werden.