Parkticket im Parkhaus verloren - muss man maximalen Betrag zahlen?
Guten Tag. Ich versuche gerade meinen aufgebrachten Kollegen zu besänftigen. Er ist heute morgen ins Parkhaus gefahren und hat das Parkticket nicht mehr gefunden als er es wieder rausfahren wollte. Also musste er zum Parkhausbüro und die haben ihm dann den maximalen Betrag abgeknöpft, der beim Verlust des Parkticket anfällt. Er regt sich da jetzt tierisch drüber auf, weil er genau die Uhrzeit weiß, zu der er ins Parkhaus reingefahren ist. Und weil im Parkhaus überall Kameras hängen, muss das auch eigentlich aufgezeichnet sein. Er kann also nachweisen, dass er weniger als eine Stunde dort war. Hat man da wohl noch Chancen, wieder an sein Geld zu kommen?
1 Antwort
Mit dem ziehen eines Parkscheines erkennt er die AGB an.
In diesen AGB steht, das der max. Betrag fällig wird udn nciht, dass in dem Fall sich einer hinsetzt um mit dem Überwachungsvideo zu prüfen, wann er nun wirlich gekommen ist.
Ausserdem wäre die Frage zu klären, ob er billiger wegkommt, wenn man einen Mitarbeiter dafür abstellt, die Kassette zu wechseln, udn sich dann hinsetzt um das zu prüfen (sagen wir mal kosten 25-40 euro) udn ihm stattdessen das in Rechnung stellt.