Zum Vater ziehen ohne Sorgerecht?
Mein Sohn lebt bei mir , wollte dies bisher auch so . Da sein Vater und ich nie Verheiratet waren habe ich das alleinige Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht . Er ist 15 und möchte nun bei seinem Vater wohnen ( vielleicht auf Probe , evtl auch auf dauer) Er sagt er möchte es jetzt einfach andersherum machen . Auch wenn das schwer für mich wird akzeptiere ich natürlich seinen Wunsch werde also auch einwilligen .
meine Frage dazu nun ist es zwingend Notwendig sich nun Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht zu teilen oder kann man es dabei belassen ?
4 Antworten
Es stimmt, was hier bisher geschrieben wurde: Du hast das Sorgerecht, dann kannst du den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen.
Wenn das Kind dann mit deiner Einwilligung beim Vater lebt, kann er "in Angelegenheiten des täglichen Lebens" entscheiden, also Kleinkram, der jeden Tag anfällt. Ich halte es aber ehrlich gesagt für sinnvoller, sich auf ein gemeinsames Sorgerecht zu einigen. So kannst du quasi über den Kopf der beiden hinweg entscheiden, wenn es um größere Angelegenheiten geht. Wenn das Kind aber faktisch nicht mehr bei dir lebt, kann der Vater einige Dinge vielleicht besser einschätzen und ist eher mit den Auswirkungen deiner Entscheidungen konfrontiert als du. Ich verstehe, dass es dir schwer fällt, aber würde das noch einmal überdenken an deiner Stelle. Hab dir auch nochmal einen Artikel verlinkt, der das ganz gut erklärt.
Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also wenn Du ihm genehmigst beim Vater zu leben, dann ist es in Ordnung. Solange es so bleibt wie es ist, kann außerdem nichts an Dir vorbei laufen und Du könntest jederzeit eingreifen, wenn etwas in die falsche Richtung geht.
Lass ihn ziehen , Du brauchst nichts beantragen , nur bei Problemen wie Schulabbruch etc .
Er ist fast erwachsen
ist es zwingend Notwendig sich nun Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht zu teilen
nein
oder kann man es dabei belassen ?
ja