So wie du es schilderst, ist das eine Sache für die Gewährleistung (zwei Jahre nach Kauf). Du solltest auch keine Schwierigkeiten mit der Beweisführung des Mangels haben. (Denn wenn der Schaden länger als 6 Monate nach Kauf auftritt, liegt die Beweislast beim Käufer.)Also, Schaden dokumentieren und bei der Versandfirma einreichen. Aber vielleicht kann ein Rechtskundiger noch genaueres sagen.
Die Haftpflicht eines Freundes in Anspruch zu nehmen, ist wacklig. Erstens muss die Versicherung meist bei Gefälligkeitsschäden nicht zahlen. Nur wenige haben schon dafür eine Deckungserweiterung im Tarif. Außerdem sollten wir an dieser Stelle keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug geben. (Wer das will, muss es anderweitig herausfinden.)