Die meisten von uns haben wohl eine Haftpflichtversicherung, die in dem Fall NICHT zahlt. Die Mehrzahl der Tarife schließt Gefälligkeitsschäden (und dazu zählt die Hilfe unter Freunden) aus. Einige Anbieter zahlen aber doch. Man kann es nicht separat absichern, entweder es ist im Deckungskonzept der Versicherung drin, oder nicht. Es empfiehlt sich, alle paar Jahre die eigenen Versicherungen auf Aktualität zu prüfen.

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Ein Vorteil bei Kfw: Die Hausbank zählt den Kfw-Kredit zum Eigenkapital. (Diese Formulierung ist sachlich nicht ganz korrekt, aber sie veranschaulicht die Sachlage.)

Du brauchst 100.000 Euro, hast 15.000 Euro Eigenkapital und bekommst 20.000 Euro über einen Kfw-Kredit. Dann fällt der Beleihungsauslauf (Sicherheitsmarge u.ä. mal außer acht gelassen) unter 60 Prozent. Das bedeutet: Scheinbar geringeres Risiko für die Bank, also bekommst du einen niedrigeren Zinssatz auf das Bankdarlehen.

Die Konstruktion lohnt sich natürlich nur bei einem günstigen Kfw-Zins.

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Ein Riester-Fondssparplan hat höhere Renditechancen. Die eingezahlten Beiträge sind trotzdem garantiert. Union Investment und DWS sind die beiden Platzhirsche, aber schau mal im Vergleich von Finanztest, um dir einen breiteren Überblick zu verschaffen.

Wegen der Garantie müssen die Fondsgesellschaften aber entweder immer einen Teil in weniger renditeträchtige Rentenfonds anlegen oder in bestimmten Situationen von Aktien in Renten gehen. Prüfe deshalb vorab das Anlagekonzept. Frage nach dem Aktienanteil in Abhängigkeit von Laufzeit und Börsensituation.

Wenig hilfreich scheinen Fondsrentenversicherungen zu sein. Sie haben höhere Abschlusskosten und haben bei Riester keinen Steuervorteil gegenüber den Fondssparplänen.

Rührt dein Wechselwunsch von einem Rat eines Vermittlers her? Mittlerweile sind viele unterwegs und machen Geschäft mit dem Umdecken von Riesterverträgen. Das Guthaben kann zwar mitgenommen werden, aber bei der neuen Gesellschaft fallen bei Versicherungen nochmals Abschlussgebühren an.

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In Ergänzung zu gtbasket: "Forward-Darlehen sind eine Zinsspekulation. Wer bis zum Zinsbindungsende wartet, spekuliert aber auch." Diese Weisheit stammt nicht von mir, sondern von Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen (http://www.verbraucherrunde.de/forward-darlehen-sind-eine-zinsspekulation-t1341.html)

Wenn du also ein Forward-Darlehen aufnimmst, gehst du quasi die Wette ein, dass der Zinssatz in der Zukunft über dem liegt, den dir die Bank heute anbietet. Tust du es nicht, wettest du, dass du später einen günstigeren Zinssatz bekommst. Denk dran, dass der Zinssatz für ein Forward-Darlehen meist über dem für eine sofort beginnende Baufinanzierung liegt.

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So weit ich es aus der Regulierungspraxis von Versicherern kenne, spielt die Gefährdungshaftung (s. Antwort von wfwbinder) fast nur bei Unfällen zwischen Autos und so genannten schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fahrradfahrern und Fußgängern) eine Rolle. Das war vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt, die Vorschriften sind vor einigen Jahren dahin gehend geändert worden.

Beispiel: Ein Radfahrer fährt dir von hinten aufs Auto. Dann zahlt die Haftpflicht des Radlers nur etwa 80 Prozent von deinem Schaden und der Rest ist deine Mitschuld.

Hört sich widersinnig an, habe ich aber selbst so erlebt.

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Für alle Versicherten sollte der Weg in die PKV möglich sein

Der Dualismus von PKV und GKV ist schon eigenartig. Wer weniger als die etwa 4.000 Euro verdient, wird als unmündig und naiv angesehen und bedarf der paternalistischen Obhut und muss in die GKV. Wer über der Grenze ist, kann frei wählen. Sollten Intelligenz und Selbstständigkeit so genau mit der Einkommenshöhe korrelieren, das würde mich sehr überraschen? Auf der anderen Seite sind die GKV-Mitglieder einem an sich sehr noblen System der Solidarität verpflichtet, das in der Praxis aber undurchsichtig ist. Das heutige Nebeneinander - ich lehne mich mal aus dem Fenster - wird in 10 bis 15 Jahren nicht mehr bestehen. Entweder gibt es ein Versicherungssystem, das an die GKV angelehnt ist, bei dem aber sowohl die heute Gesetzlichen als auch die Privaten ihre Tarife anbieten. Oder es gibt keine private Vollversicherung mehr, sondern eine GKV für alle und mehr oder weniger viele private Zusatzleistungen. Ich denke, dass viele private Krankenversicherungen mit aktuellen ihrer Produkt- und Vertriebspolitik schon die zweite Option als Notfallvariante planen.

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Im Kfz-Gewerbebereich ist etwas möglich, bei Privattarifen fast gar nichts. Die weit überwiegende Mehrzahl der Versicherer hat einen Tarif und der steht. Du kommst besser, wenn du in dir einen Kfz-Versicherungsvergleich suchst.

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Zur Ansparphase hat wfwbinder die entscheidenden Fragen gestellt. Zur Auszahlphase lässt sich noch sagen, dass du eine Rentenversicherung ein bisschen wie eine Wette verstehen kannst. Deine Rentenversicherung sagt dir im Rentenalter, dass du eine Summe X bekommst - lebenslang. Segnest du rasch das Zeitliche, hat die Versicherung Glück. (Dagegen kann man die Erben aber auch durch eine Rentengarantiezeit etwas absichern.) Wirst du steinalt, machst du die Versicherung arm. Darin besteht das Risiko.

Warum davon abgeraten wird, das geht etwas ins Eingemachte. Ich versuch´s mal zu erklären. Die Versicherung rechnet natürlich nicht aufs Geratewohl deine Rente aus. Sie nimmt dein Vertragsguthaben, schaut in so genannten Sterbetafeln, wie lange du statistisch noch zu Leben hast, rechnet in das ganze noch die zukünftige Verzinsung ein und am Ende kommt die Rente raus. Kritiker sagen nun, dass die Sterbetafeln ein zu hohes Durchschnittsalter angeben. Gut für die Versicherer: Wenn die Rente auf längere Zeit theoretisch getreckt wird, ist sie pro Monat natürlich niedriger.

Die Kritik hat einen Haken. Wenn die Leute doch nicht so lange leben, entstehen so genannte Risikoüberschüsse. Diese müssen an die Versicherten ausgezahlt werden. (Aber offen gestanden nicht vollständig, was wiederum die Kritiker kritisieren.) Zum anderen rechnen Kritiker mit der garantierten Rente, zur Gesamtrente kommen aber immer noch Überschussanteile hinzu, nur dass die nicht garantiert sind.

Da ich kein Versicherungsmathematiker bin, muss ich eine abschließende Antwort schuldig bleiben.

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Diese Aussage, dass Riester für Geringverdiener nicht geeignet sei, ist das Ergebnis einer dubiosen Diskussion. Da hatten ein paar Journalisten mal etwas herausgefunden, was schon immer offensichtlich war - nämlich dass die Riester-Rente im Rentenalter auf das Einkommen angerechnet wird. Das heißt, wer eine niedrige staatliche Rente hat und im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, der muss bei der Antragstellung auch die Riester-Rente angeben. Bleibt er auch mit Riester noch unterhalb des Mindesteinkommens, wird der Rest durch die Grundsicherung aufgestockt und er erhält am Ende nicht mehr als derjenige, der nicht gespart, sondern das Geld verprasst hat.

Wer davon ausgeht, dass er/sie immer ein relativ niedriges Einkommen hat, dass er/sie kein Geld anderweitig je erben wird und dass die Gesetze immer so bleiben, der muss als Geringverdiener nicht in eine Riester-Rente einzahlen. Aber mit Verlaub, das widerspricht ein bisschen meinem Menschenbild.

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So wie du es schilderst, ist das eine Sache für die Gewährleistung (zwei Jahre nach Kauf). Du solltest auch keine Schwierigkeiten mit der Beweisführung des Mangels haben. (Denn wenn der Schaden länger als 6 Monate nach Kauf auftritt, liegt die Beweislast beim Käufer.)Also, Schaden dokumentieren und bei der Versandfirma einreichen. Aber vielleicht kann ein Rechtskundiger noch genaueres sagen.

Die Haftpflicht eines Freundes in Anspruch zu nehmen, ist wacklig. Erstens muss die Versicherung meist bei Gefälligkeitsschäden nicht zahlen. Nur wenige haben schon dafür eine Deckungserweiterung im Tarif. Außerdem sollten wir an dieser Stelle keine Anleitungen zum Versicherungsbetrug geben. (Wer das will, muss es anderweitig herausfinden.)

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Bei einem Garantiezertifikat verspricht dir die Bank, dass du an der Aufwärtsentwicklung eines Basiswerts teilnimmst, aber bei fallendem Kurs mindestens deinen Einsatz zurückbekommst - so zumindest bei den meisten dieser Papiere. Das funktioniert vereinfacht gesagt so:

Erwirbt der Kunde ein Garantiezertifikat auf die BMW-Aktie für 100 Euro, dann kauft die Bank eine so genannte Null-Coupon-Anleihe von BMW. Sie kostet vielleicht 90 Euro, am Ende bekommt die Bank genau 100 Euro dafür und kann die Garantie erfüllen. Den Rest des Geldes steckt sie in eine Call-Option, das heißt eine Kauf-Option für die BMW-Aktie. Damit sichert sie die Teilnahme am möglichen Aufwärtstrend.

Klingt erstmal gut, ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Erstens gibt es Bankgebühren und eine Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs (Geld-Brief-Spanne). Und zweitens verzichten die Anleger auf die Dividende. Die betrug bei einem Dax-Unternehmen z.B. 2007 durchschnittlich 3 Prozent.

Zum Thema Sicherheit ist das Entscheidende von den Vorrednern gesagt. Ich halte aber Aktienfonds und Garantiezertifikate nicht recht für vergleichbar und nicht für dieselbe Kundengruppe geeignet. Ein Rentenfonds wäre meines Erachtens eher eine Alternative.

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Ich würde im Internet nach einem Spezialmakler suchen, die haben für solche relativ seltenen Risiken meist die besseren Deckungskonzepte. Aber sowieso vergleichen.

Frag auch mal bei deiner Wohngebäudeversicherung an. Auf-Dach-Anlagen kann man dort manchmal einschließen. Frag aber, ob der Deckungsumfang einer normalen PV-Versicherung entspricht, z.B. ob das Diebstahlrisiko abgesichert ist. Es interessiert mich, wie es ausgehst. Kannst ja das Ergebnis hier posten.

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Nein, nicht auf fünf Kontinenten und nicht weltweit. Dazu die Allgemeinen Bedingungen des GDV: In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz in Europa und in der EU: Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte): Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.

http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen/AKB-2008.pdf

Zum Geltungsbereich der Grünen Karte zählen derzeit 45 Länder, steht aber auf der Karte explizit drauf.

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Der 1-Gramm-Barren soll am Automaten derzeit 31 Gramm kosten (http://www.aspect-online.de/finanztipps/wenn-der-automat-gold-statt-kaugummi-ausspuckt-20052009.htm). An anderer Stelle wirbt eine Einkaufsgemeinschaft damit, den 10-Gramm-Barren (kleinste Größe) für 250 Euro anzubieten. Als der Discounter Plus vor einigen Monaten eine Goldmünze im Angebot hatte, kostete das halbe Gramm 50 Euro. Soviel mal zur groben Einordnung. Und: Geldwäscher interessieren sich bestimmt nicht für 1-Gramm-Barren.

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Suntech - solides vertikal integriertes Unternehmen, dort arbeiten die Leute, die mal am Effizienzweltrekord für Solarzellen mitgearbeitet haben; Yingli - vertikal integriert, bauen mit großem Kapitaleinsatz aus, holen auf am Weltmarkt, aber keine Technologieführer; LDK - vorrangig in der Waferproduktion tätig, hatten aber im letzten Jahr Probleme mit der Wafer-Qualität; JA Solar - Aufsteiger der letzten Saison (mittlerweile Platz fünf der Zellproduzenten);

Aber ich bin kein BWL´er, kann also die Unternehmenszahlen nicht deuten. Kurz: Wenn du dich nicht sehr gut auskennst, solltest du den Einsatz in so einem unsicheren Markt wie Öko-Aktien gleichsam als Spielgeld im Casino oder beim Pferderennen betrachten. (Es darf nicht wehtun, wenn´s weg ist.) Das ist nichts für die Altersvorsorge. Ein Ausweg wäre ein Öko-Fonds (www.morningstar.de, Fondsselektor und Kategorie: Branchen Ökologie eingeben). Aber nimm den auch nur als kleine Beimischung ins Depot.

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Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ein kostenloses Girokonto bieten doch mittlerweile fast alle Banken an. Zumindest eines, für das keine Grundgebühren anfallen, wenn du Online-Banking machst. Einige wollen einen Mindesteingang pro Monat, aber die kann man ja meiden. Vielfach ist auch die Kreditkarte kostenlos. Dafür streichen die Banker für Dinge wie Scheckeinreichungen, Schalterüberweisungen und ähnliches Gebühren ein. Also komplett kostenlos wird es meist nicht. Andere überweisen dir im Gegenzug aber Zinsen. Welche Ausgaben oder Einnahmen auf dich zukommen, kannst du hier vergleichen (http://www.aspect-online.de/banken/girokonto/) und gleichzeitig viele Varianten durchspielen.

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Dein Freund meint vermutlich den Ausgabeaufschlag. Der liegt bei Rentenfonds um die drei Prozent. Wenn du jetzt bedenkst, dass ein Rentenfonds im Durchschnitt fünf Prozent Rendite in normalen Zeiten abwirft (Zahlen vom BVI: int. Rentenfonds 5,1 Prozent pro Jahr im 20-Jahres-Durchschnitt), brauchst du fast ein Jahr, um die Verluste durch den Ausgabeaufschlag hereinzuholen. Rechnung: Von 100 Euro, die du einzahlst, krallt sich die Fondsgesellschaft (v.a. der Vermittler) drei Euro. Und die restlichen 97 Euro müssen erstmal über drei Prozent Rendite machen, um im Plus zu sein. Den Ausgabeaufschlag kannst du allerdings als Online-Kunde umgehen auf verschiedenen Plattformen. Hier ein Vergleich von Plattformen (http://www.aspect-online.de/banken/fonds/) Fonds eingeben und vergleichen, wer welchen Rabatt gibt. Aber Vorsicht, bei Online-Vermittlern, die du in dem Vergleich findest, gibt es keine Beratung. Du solltest dich entweder vorher gründlich informieren oder doch an einen Vermittler wenden.

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Dafür zahlt im Normalfall deine Hausratversicherung. In fast jeder Hausrat sind heute Überspannungsschäden im Rahmen der Feuerversicherung eingeschlossen, und Defekte nach Gewitter beruhen auf Überspannung. Geh zu dem Händler und lass ihn feststellen, dass/ob es sich um einen Schaden nach Überspannung handelt. Der macht das meist im Rahmen eines Kostenvoranschlages für die Reparatur kostenlos. (Lass dir dafür kein Geld abknöpfen!) Das schickst du einfach an deine Versicherung. Schadendatum musst du allerdings wissen, denn die Versicherer wollen ggf. nachprüfen, ob zu der Zeit in deiner Nähe überhaupt Blitze eingeschlagen sind. Pass aber auf, dass es nichtöfter passiert, ansonsten kündigt dir die Versicherung und bekommst Schwierigkeiten eine neue abzuschließen. Was ich vergaß: Den Schaden unverzüglich erstmal der Gesellschaft melden.

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Ein Schadenfreiheitsrabatt bleibt sieben Jahre unverändert bestehen, wenn man kein Auto angemeldet hat. Du steigst also ein, wie du ausgestiegen bist. Danach ist er komplett weg und du fängst von vorn an. Diese Antwort habe ich in einem gleichen Fall einmal von der Versicherung bekommen. Vermutlich gibt es dabei Unterschiede zwischen den Anbietern. Außerdem hast du sicher auch nach den sieben Jahren noch Verhandlungsspielraum.

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Also soweit ich die Bedingungen kenne, leistet eine Versicherung generell bei Glasbruch - erstmal unabhängig davon, welche Ursache es gibt. Ausnahme sind Kriege und Revolutionen, aber so schlimm wird es mit einem Kindergarten in der Nachbarschaft ja nicht sein. Dann steht noch die Haftungsfrage. Das Kind wird noch nicht schuldfähig sein, ist vermutlich raus aus dem Schneider. (Ausnahme, falls die Eltern eine Privathaftpflicht mit Einschluss deliktunfähiger Kinder haben.) Ob du den Kindergarten in Haftung nehmen kannst, hängt davon ab, ob deren Betriebshaftpflicht ein Versämnis anerkennt. Variante 1: Der eigenen Glasversicherung melden. Die müssen entweder zahlen oder bei den anderen (Kind oder Kindergarten) Regress nehmen. Falls es aber öfter passiert, kündigt euch die Versicherung nach Schadenfall. Variante 2: Mal mit dem Kindergarten reden, ob die das problemlos mit ihrer Betriebshaftpflicht abwickeln können.

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