Es ist eine Frage der persönlichen Einstellung, die oben besprochenen Kombinationen brauche ich nicht mehr zu erwähnen. Eine clevere Alternative wäre eine Generationenpolice, also eine Rentenversicherung für das Kind, mit dem Ausfallschutz einer "Ausbildungsversicherung" während der "Kindesphase". Das Sparkapital kann sich so zunächst Abgeltungssteuerfrei vermehren, Teilentnahmen und vorzeitige Kündigung sind möglich (dann fällt Abgeltungssteuer an - dafür hast du aber einen Zinseszinsvorteil) bei guten Policen sind die Kosten nicht höher als bei einem Fondssparplan.

Meine Empfehlung: unabhängig beraten lassen

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wenn Scheibe kaputt - Versicherung zahlt.

Eigentlich ganz einfach, denn ganau dafür ist die Versicherung da. Auch wenn der Glasbruch nachweislich durch ein Kindergartenkind entstanden ist würde die Haftplicht des Kindergartens nicht bezahlen, denn die zahlt nur wenn die Erzieherinnen Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und das ist kaum nachzuweisen. Ansonsten sind Kindergartenkinder nicht für Ihre Taten haftbar zu machen (Rechtsfähigkeit unter 7 Jahren).

Also ist genau für solche Fälle die Glasversicherung gut, wer und wie die Scheibe kaputt ging ist der egal.

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