Verkauf eines Garten-/Wochenendgrundstücks nach 7 Jahren?
Wir haben vor 7 Jahren ein Gartengrundstück gekauft, es nur für uns selbst als Freizeitgarten genutzt, es deutlich durch unser Zutun aufgewertet und wollen es jetzt verkaufen. Ist der Gewinn Steuerpflichtig? Wenn ja, können wir unsere Arbeit und Materialkosten, die wir investiert haben, in Gegenrechnung stellen?
2 Antworten
Da oft "Gartengrundstück gekauft" bedeutet eine Pachtgarten abzulösen. Das gilt nur wenn man ein Grundstück verkauft das im Grundbuch steht.
Jedoch kann man privaten Besitz auch steuerfrei verkaufen.
Der BFH (Bundesfinanzhof) hat im Urteil (Az.: IX R 37/16) die Ansicht vertreten, dass auch eine nur zeitweilige Nutzung zu Ferienzwecken, "eigene Wohnzwecke" sind.
Es darf aber in den letzten 3 Jahren nicht vermietet worden sein.
Dann sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gem. § 23 EStG erfüllt.
Wenn es aber nur eine Gartenparzelle ist, dann sehe ich schwarz. Die Kosten sind natürlich gegen zu rechnen, aber nicht die eigene Arbeit, die müsste ja dann auf der anderen Seite versteuert werden.